15 % Unterhalt Zahlung auch bei Bezug von ALG 2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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soziales
Beiträge: 4
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15 % Unterhalt Zahlung auch bei Bezug von ALG 2

Beitrag von soziales »

Unterhalt Zahlung auch bei Bezug von ALG 2
Denke da Wirt der eine oder andere demnächst wie ich
Post von der Arge bekommen das sein ALG 2
um 15 % gekürzt wird.na ja dachte ich kann nur ein versehen sein
ging zum Anwalt um das zu erledigen dachte ich.
so nun bin ich schlauer die Kürzung ist vom OLG Dortmund
abgesegnet und nach Auskunft des Ra.auch nicht mehr anfechtbar.
ach ja wer Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommt ist nicht betroffen.
Warum ja das konnte mir auch der Ra.nicht sagen.
hans
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Villeicht hilft dir das hier: Auch Hartz IV-Empfänger müssen Unterhalt zahlen
rest hier: http://hartz-iv-blog.de/2009/03/20/auch ... lt-zahlen/ Aber da wäre noch:

Code: Alles auswählen

Wer als Arbeitsloser - ALG II bezieht und Nebeneinknfte bezieht, kann den so genannten Regelunterhalt vom Einkommen bestreiten und vor einer Einkommensberechnung abziehen. Eine Anrechnung von Einkünften auf das Arbeitslosengeld II ist nicht statthaft, soweit es sich um titulierte Unterhaltsverpflichtungen handelt und dieses den Kindern zukommt. 
rest hier: http://www.sozialticker.com/unterhalt-b ... 70420.html
Wenn ich recht gelesen habe, dann ist das nicht ganz richtig,lass nochmal eine/n Fachmann/frau darüber schauen. Stelle auch einen Überprüfungsantrag und bitte darum dir das Urteil mit zu teilen auf das man sich beruft( darauf hast du einen Anspruch):wink:
Gruß ziggi
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soziales
Beiträge: 4
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Wohnort: Kreis-Unna

@ziggi

Beitrag von soziales »

danke für die Info.
mein Ra.hat sich da schlau gemacht beim OLG Dortmund und hat mir mitgeteilt das es sich um
neue Bestimmungen handelt.
hans
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

dann lass dir diese doch malgeben und stell sie hier ein.
Wäre klasse. :)
Ziggi
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