Unterhalt Zahlung auch bei Bezug von ALG 2
Denke da Wirt der eine oder andere demnächst wie ich
Post von der Arge bekommen das sein ALG 2
um 15 % gekürzt wird.na ja dachte ich kann nur ein versehen sein
ging zum Anwalt um das zu erledigen dachte ich.
so nun bin ich schlauer die Kürzung ist vom OLG Dortmund
abgesegnet und nach Auskunft des Ra.auch nicht mehr anfechtbar.
ach ja wer Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommt ist nicht betroffen.
Warum ja das konnte mir auch der Ra.nicht sagen.
hans
15 % Unterhalt Zahlung auch bei Bezug von ALG 2
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Villeicht hilft dir das hier: Auch Hartz IV-Empfänger müssen Unterhalt zahlen
rest hier: http://hartz-iv-blog.de/2009/03/20/auch ... lt-zahlen/ Aber da wäre noch:rest hier: http://www.sozialticker.com/unterhalt-b ... 70420.html
Wenn ich recht gelesen habe, dann ist das nicht ganz richtig,lass nochmal eine/n Fachmann/frau darüber schauen. Stelle auch einen Überprüfungsantrag und bitte darum dir das Urteil mit zu teilen auf das man sich beruft( darauf hast du einen Anspruch)
Gruß ziggi
rest hier: http://hartz-iv-blog.de/2009/03/20/auch ... lt-zahlen/ Aber da wäre noch:
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Wer als Arbeitsloser - ALG II bezieht und Nebeneinknfte bezieht, kann den so genannten Regelunterhalt vom Einkommen bestreiten und vor einer Einkommensberechnung abziehen. Eine Anrechnung von Einkünften auf das Arbeitslosengeld II ist nicht statthaft, soweit es sich um titulierte Unterhaltsverpflichtungen handelt und dieses den Kindern zukommt.
Wenn ich recht gelesen habe, dann ist das nicht ganz richtig,lass nochmal eine/n Fachmann/frau darüber schauen. Stelle auch einen Überprüfungsantrag und bitte darum dir das Urteil mit zu teilen auf das man sich beruft( darauf hast du einen Anspruch)
Gruß ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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