Selbstständig - muss ich meine Einnahmen belegen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Leopold Bloom
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Selbstständig - muss ich meine Einnahmen belegen?

Beitrag von Leopold Bloom »

Ich habe diesen Monat Einnahmen ohne Belege.

Ich habe jedoch ein sehr ungutes Gefühl dabei, wenn ich die Summe einfach angebe.

Was passiert bei der Arge, wenn ich einfach in der EKS Einnahmen angebe, ohne Belege dafür zu haben?

Beim Steuerrecht ist es einfach. Ich erkläre meine Einkünfte, und wenn mir das FA nicht glaubt, liegt die Beweislast beim Amt.
Und gut is.

Ist es bei der Arge so wie beim Steuerrecht, oder gibt es irgendwelche abweichenden Sonderregelungen?
Muss ich mit inquisitorischen Nachfragen rechnen?

Gruß Leopold Bloom
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
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ohne Belege??????????

Beitrag von Ziggi »

Hallo Leopold,

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Ich habe diesen Monat Einnahmen ohne Belege. 
Also die Frage hätte ich verstanden wenn du "Ausgaben" ohne Belege hättest, aber zeit wann muss der Kunde dir einen Beleg ausstellen?
Ich würde die Belege einfach ausfertigen und gut is!
Jedoch ist mir nicht geläufig ob die Tatsächlich Einnahmebelege wollen. Übrigens denke ich gilt hier ein gut geführtes Kassenbuch auch, weis ja net was du so treibst in deiner FA. :roll:
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
Knolli
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Selbständig

Beitrag von Knolli »

Hallo

Bin auch Selbständig hab Einstiegsgeld usw bekommen....also ich musste nur für das Laufende Geschäftsjahr die Gewinnermittlung dem Amt Mitteilen....und das hatte Hand und Fuss da ja die Angaben auch dem Finazamt vorgelegt wurden.....aber da ja in den ersten Jahren eh mehr Ausgaben als Einnahmen sind....bekomm ich noch Hartz4 dazu....und das so lange bis ich komplett aus dem Bezug falle.....Also mach Dir kein Kopf und Buchführung ist nicht immer Buchführung......Wenn das Gewinnergenis halt niedrig ist dann ist es halt so...

Viel Erfolg noch
Torsten
Leopold Bloom
Beiträge: 11
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Selbstständig - muss ich meine Einnahmen belegen?

Beitrag von Leopold Bloom »

Es ist nämlich bei mir so, dass, seit die Arge die Kontoauszüge einsehen darf, bei mir wie bei jedem Hartz-IV-Empfänger :twisted:, der mitdenkt :wink: nur noch diejenigen Zahlungen auf dem Kontoauszug auftauchen, von denen ich möchte, dass der SB sie einsieht.

Also hatte ich in der EKS Einnahmen angegeben, nach denen der SB in den Kontoauszügen vergeblich fahndete.

Und zu diesen Einnahmen wollte er die Belege sehen.

Frage: Darf der das, oder hat die Arge mich wieder einmal ausgetrickst?

Gruß Leopold Bloom
Dominant
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Beitrag von Dominant »

Also da hat wohl ein Datenaustausch zwischen der Arge und dem Finanzamt stattgefunden!? Wenn ich das richtig verstanden habe?

Da solltest du natürlich mal richtig ORDNUNG reinbringen!
Damit Du selbst nicht eines Tages mal die Übersicht verlierst!!

Sonst hast Du bei einer eventuellen Betriebsprüfung,
richtige Probleme! Wenn die da irgend welche Ungenauigkeiten feststellen, nehmen die Dich dann ganz schön auseinander!
Leopold Bloom
Beiträge: 11
Registriert: 21.09.2009 07:34

Eben nicht! Leider!

Beitrag von Leopold Bloom »

Dominant hat geschrieben:Also da hat wohl ein Datenaustausch zwischen der Arge und dem Finanzamt stattgefunden!? Wenn ich das richtig verstanden habe?

Da solltest du natürlich mal richtig ORDNUNG reinbringen!
Damit Du selbst nicht eines Tages mal die Übersicht verlierst!!
Wie kommst du darauf?
Eben das, ein Datenaustausch mit dem Finanzamt hat eben nicht stattgefunden, sonst hätte ich keinerlei Probleme mit der Arge.
Und das, obwohl ich der Arge unterschreiben musste, dass sie in den Steuerbescheid jederzeit Einsicht nehmen können.

Mit dem Finanzamt habe ich auch keinerlei Probleme mit beleglosen Einkünften.
Ich erkläre sie - und gut ist.

Nach Steuerbescheid stünde mir der volle ALG II -Satz zu.

Aber die Arge hält sich nicht daran, sondern sanktioniert mich wegen Erwerbstätigkeit - faktisch.

Wenn ich nichts, absolut nichts machen würde, hätte ich mehr Geld zur Verfügung und jedesmal pünktlich mein Geld auf dem Konto.
Aber so habe ich jeden Monat das Gefrett mit den nicht anerkannten Betriebskosten und Zurechnungen von Betriebskosten zur privaten Lebensführung und Verpflegungskostenmehraufwand, den ich ohne Erwerbstätigkeit gar nicht hätte.

Gruß Leopold Bloom
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Schau mal hier nach: http://www.agentur-fuer-arbeit.de/.../S ... gsgeld.pdf -
Die SB darf diese nachweise verlangen, aber wer hindert dich daran die Quittungen auszustellen? Die SB darf keinesfalls bei deiner Kundschaft anfragen!
Wovor hast du Angst :? ? Ist da was nicht korrekt gelaufen? ??
Hast du einen Steuerberater der dir zur seite steht? dann frag den mal nach "Eigenbelegen" diese werden vom Finanzamt Anerkannt auch die ARGE muss das , da am Ende sowieso der Fiskus darüber schaut und erklärt ob und in wie weit Deine Ennahme-Ausgabe-Überschussrechnung / Kassenbuch Anerkannt wird. DENN merke Abgerechnet wird zum Schluss. :wink:

Gruß Ziggi
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Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

UPS.... :shock: Da ist ja gerade was doppelt gelaufen.
Nach dem ich das gerade Lese, denke ich das du dir einen Termin beim Vorgesetzten deines SB/ IFK (Integrationsfachkraft) erbitten solltest und Dort anfragst ob die IFK tatsächlich interessiert ist das du wegen der Gängeleien alles hinschmeisst (Argumentiere einfach mit Keine Zeit für diesen Kindergarten oder so) also deine Firma Löschst weil du durch den KG so zeitintensiv damit beschäftigt bist das du deine Kundschaft vernachlässigst und das kann ja nicht sein. Versuche deine Arge mit hinweis auf, das §§ 16 a bis f SGB2 und 45 SGB 3, in ruhe zu überzeugen,das du die Selbstständigkeit nicht aufgeben möchtest aber du dich durch die SB dazu genötigt siehst ( soll ich denn Hungern) diese Tätigkeit aufzugeben wenn nicht sichergestellt wird das du auch leben kannst.
Wenn du dem Vorgesetzen davon überzeugen kannst wirst du bald in Ruhe deiner Selbsständigkeit nachgehen und die FA aufbauen (oder?), also
schau auch mal hier http://www.harald-thome.de/download.html dort sind viele interresante veröffentlichungen.
Es gibt auch noch den weg einer Einstweiligen Anordnung im Beschleunigten Verfahren beim SG, einfach antrag
persöhnlich beim SG vormulieren und abwarten der entscheidung des SG werden die SB's wohl nicht mehr wiederstehen können. :wink:

Gruß Ziggi
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Leopold Bloom
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Eine Klage beim SG ist sowieso anhängig

Beitrag von Leopold Bloom »

Eine Klage beim SG ist sowieso anhängig.

Grund: Kürzung der KdU wegen Erwerbstätigkeit.

Hallo Ziggi,
mangels Büro habe ich mein Gewerbe teilweise(!) von meiner Wohnung aus betrieben.
Die ganzen Bürotätigkeiten, Auftragsakquise, Erfassung, Bearbeitung müssen ja irgendwie erbracht werden.

Das hat die Arge auf den Trichter gebracht, mir die KDU zu kürzen um einen fiktiven Büroanteil, was dann zu einer angeblichen Überzahlung in Höhe von ~ 500 € geführt hat.

Gleichzeitige wurde meine HLU um ~100 € gekürzt, diesen Betrag erhalte ich monatlich weniger als ein Nichterwerbstätiger.

Wie ich schon sagte, und ich meinte es ernst, die Arge sanktioniert mich faktisch wegen Erwerbstätigkeit.
Ohne Erwerbstätigkeit wurden die KdU anstandslos erstattet.

Dagegen habe ich geklagt.

Ich habe bereits einmal einen Antrag auf EA gestellt, als ich einen Auftrag hatte und Unterstützung vom Amt (Hilfe zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit) benötigte, um diesen Auftrag annehmen zu können.
Hat die Arge abgelehnt und das SG einen Vergleich vorgeschlagen: Hilfe ja, aber als Darlehen. (Das Darlehen ist mittlerweile rückerstattet).

Soweit zur Vorgeschichte.

Aber nun im konkreten Fall: Kann der SB von mir verlangen, dass ich Einnahmebelege vorlegen muss?

Das mit dem Kassenbuch ist mir neu; war bis dato nie erforderlich.
Bin kein Vollkaufmann.
Ist es nicht so, das erst eine EGV abgeschlossen werden müsste, die mich zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet?

Gruß Leopold Bloom
Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Die ARGE hat seit geraumer zeit ne menge in die Hand gegeben bekommen.
Die §§ sind biegsam wie Gummi geworden. SGB2 Http habe ich dir schon oben als Link beigefügt!
Also, was bitte sthet denn in deiner EV dazu, wenn dort steht das sie das kann dann darf sie. Aber ich verstehe nicht warum du keine Rechnung/Quittung schreibst und anhängst? solange du keine Märchen da rein schreibst, du kannst auch Eigenbelege schreiben, und die belege vom FA vorlegen, wenn sie das nicht anerkennt dann solltest du evtl. mal nen Fachanwalt für Sozialrecht bemühen. Der weg einer Klage Eilverfahren kann man auch selbst bestreiten, wegen der Sanktionen und so. Manches mal ist aber auch der Gang zum Vorgesetzten nicht der schlechteste, wenn man sich kurz mit diesem sachlich austauscht und dieser dann die SB bittet das ganze erneut wohlwollend zu prüfen, Glaube mir dies ist ein erhabener Moment.Sollte dieser nicht herbeiführbar sein dann Überprüfungsantrag Hilfsweise als Widerspruch deklariert ( am ende) und Klageweg.
habe fertig Ziggi :)
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Leopold Bloom
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In meiner EGV steht wörtlich

Beitrag von Leopold Bloom »

In meiner EGV steht wörtlich:
"Sie legen der ARGE ... monatl. eine Aufstellung Ihrer Ausgaben und Einnahmen aus Ihrer Selbständigkeit vor".

Da steht eigentlich nichts von Belegen.
Nach der EGV müsste es eigentlich genügen, eine Summe anzugeben.
(Für die Ausgaben habe ich selbstverständlich Belege :wink: )

Ich habe aber schon erlebt, das sich die Arge an ihre eigenen Vereinbarungen nicht hält sondern etwas hinzudichtet, was nicht drin steht, und deswegen wollte ich mit meiner Anfrage hier herausfinden, ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat mit Einnahmen, welche nicht belegbar waren.
Mir geht es darum, zu vermeiden, die Arge mit Informationen zu füttern, welche nicht unbedingt sein müssen.

Gruß Leopold Bloom
Corica
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Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

leg ihnen doch deine BWA vor .
oder hast du keinen steuerberater.
jeden monat die BWA vorlegen und gut ist es.
ich habe noch nie gehört das einer für ausgaben einkünfte
keine belege hat. ich bi 20 jahre selbständig aber so
eine buchführung geht icht lange gut.
keine belege keine buchung.

also ordnung in deine unterlagen.
mfg dieter
Leopold Bloom
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Thts it.

Beitrag von Leopold Bloom »

Corica hat geschrieben:leg ihnen doch deine BWA vor .
oder hast du keinen steuerberater.
(...)
keine belege keine buchung.
mfg dieter
Tja, dann kann ich wohl diese Einnahmen nicht buchen.
Ich denke, das ist das Ei des Kolumbus. 8)

Nein, ich habe aktuell keinen Steuerberater.
Ich habe öfter bei der Arge Antrag gestellt auf Beratungsschein für Stuerberater, haben sie aber abgelehnt.

Früher, als ich noch eine richtige Firma hatte, war ich mit jährlich ca. 1.500 für den Steuerberater dabei.
So viel kann ich mir aber aktuell nicht leisten.
Genau so wenig wie ich mir ein eigenes Büro leisten kann.
Woraus die Arge mir einen Strick zu drehen versucht, in dem sie die KDU kürzt.

Sonst wäre das alles kein Problem: Steuerberater, Büro, Miete, Telefon Geschäftswagen, Buchführungsservice usw., usf., könnte ich alles absetzen.
Aber, du wirst es nicht für möglich halten, ich bin momentan sehr knapp bei Kasse.
Soll gelegentlich auch bei Hartz-IV-Empfängern vorkommen. Ich tu mich auch kräftig schämen :oops:

Wobei du im Prinzip natürlich recht hast.
Ich habe fest vor, die nächsten 10.000 €, die ich verdiene, in genau diese Sperenzchen zu investieren, womit ich dann wohl 2 Fliegen mit einer Klappe schlage:
1. Werde ich dann hoffentlich meine Ruhe haben von der Arge mit einer monatlichen BWA
---btw: was kostet die denn monatlich :?:
und
2. werde ich wohl auf unabsehbare Zeit weiter Hartz IV beziehen.
Und wenn ich monatlich 10.000 € einnehme, dann werde ich eben 9.900 € Kosten haben.

In diesem Sinne:
Danke für den Tipp.
Ich denke, JETZT habe ich das System durchschaut. :twisted:

Gruß
Leopold Bloom
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Ich schließe hier dann mal.
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