Nebenkostenabrechnung ????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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babydoll123456
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Nebenkostenabrechnung ????

Beitrag von babydoll123456 »

Wir beziehen kein Harz 4 mehr haben aber Harz 4 bezogen..

Kann ich für 2008 oder 2007 noch nebenkosten einreichen bez. wenn ich guthaben habe muss ich die dann an die Arge nachträglich bezahlen ???
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo babydoll123456

Nur während des Leistungsbezugs kannst Du Nebenkostenabrechungen zur Übernahme beantragen.
Und ARGE auch nur während dieser Zeit evtl. entstandene Guthaben anrechnen.

Gruss
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kleene36
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Beitrag von kleene36 »

Melinde hat geschrieben:
Nur während des Leistungsbezugs kannst Du Nebenkostenabrechungen zur Übernahme beantragen.
Und ARGE auch nur während dieser Zeit evtl. entstandene Guthaben anrechnen.

Hallo Melinde,
wie sieht dass dann bei mir aus, ich habe bis Sept 09 Hartz 4 bekommen.
Bekomme Seit Okt 09 mein Geld vom Sozialmamt, wegen Zeitbegrentzer Erwerbsunfähigkeit (bis Mai 2010 dann erneute Prüfung). Mein Vermieter hat mir letze Woche Bescheid gegeben, das er die Heiz und Nebenkosten für 2008 fertig macht und ich diese Mitte November bekomme. Kann ich diese dann bei der ARGE einreichen oder muss ich die selbst nachzahlen?

Vielen Dank
die Kleene36
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo kleene36

die Abrechung reichst Du dann beim Sozialamt zur Übernahme ein denn § 22 SGB II ist in etwa gleichzusetzen mit § 29 SGB XII und ist in den Verwaltungsrichtlinien der Kreise und Gemeinden meist auch gemeinsam aufgeführt.

Gruss
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