hilfe muss ichdas wirklich zurück zahlen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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samira191
Beiträge: 76
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hilfe muss ichdas wirklich zurück zahlen

Beitrag von samira191 »

hallo
vielleicht weiss jemand hier weiter
ich beziehe alg2
folgendes ich bin ende dezember 2008 aus meiner Wohnung gezogen
und wollte am 1.1.09 nach hamm ziehen was ich auch getan habe
habe anfang januar dann noch meine regelleistung aus krefeld bezogen
damit habe ich dann auch meine miete in hamm bezahlt ich dachte das würde so in ordung gehen bin halt ein leihe auf diesem gebiet. Ich habe mich aber ewrst am 1 februar hier in hamm angemeldet da ich meinen ausweiss wegen umzug nicht gefunden habe. HAbe also nichts doppelt bezogen. Jetzt hat sich die Arge aus Krefeld bei mir gemeldet und will die komplette Leistung für Januar wieder haben weil sie ja nicht mehr für mich zuständig waren. Was mache ich denn jetzt???
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo wenn Du die Leistung aus Krefeld bekommen hast, ist es Richtig, dass die Arge aus Krefeld diese auch zurück haben möchte. Da ALG II in voraus gezahlt wird. Somit währe die ARGe in Hamm zuständig gewesen. Das Du dein Ausweis nicht gefunden hast wird sich die Arge sicherlich nichts annehmen wollen. Du hättest dich am 1 Tag direkt melden müssen. Ich denke eine Ratenzahlung würde Dir in diesem Fall weiterhelfen. Was anderes sehe ich nicht als Lösung, da der Fehler nicht bei der ARGe liegt.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Corica
Beiträge: 533
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Beitrag von Corica »

DjTermi hat geschrieben:Hallo wenn Du die Leistung aus Krefeld bekommen hast, ist es Richtig, dass die Arge aus Krefeld diese auch zurück haben möchte. Da ALG II in voraus gezahlt wird. Somit währe die ARGe in Hamm zuständig gewesen. Das Du dein Ausweis nicht gefunden hast wird sich die Arge sicherlich nichts annehmen wollen. Du hättest dich am 1 Tag direkt melden müssen. Ich denke eine Ratenzahlung würde Dir in diesem Fall weiterhelfen. Was anderes sehe ich nicht als Lösung, da der Fehler nicht bei der ARGe liegt.

Gruß
die warten nur auf fehler.
dem umzug mußte doch statgegeben werden.
oder ist er einfach umgezogen .
so etwas gibt es doch nicht oder ?
warum haben die noch gezahlt ?
sie konnten ihm auch sagen das er sich in der neuen stadt
melden muß, da in krefeld die zahlung eingestellt wird.
das mit dem ausweis ist alles nur nebensache.
er ist doch in krefeld gemeldet.
ich würde wiederspruch einlegen, härtefall.
das ist meine meinung.
ich hoffe es gibt noch richter die menschlich denken.
nicht immer nur auf die kleinen.
in der hoffnung das die beim amt immer alles richtig machen.
lg dieter
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Ich gehe mal davon aus, das Du vorher keinem Bescheid gegeben hast, weder in Krefeld noch denen in Hamm?
Auch wenn Du Laie bist, das sind wir alle, hättest du dich vorher erkundigen müssen, was zu tun ist. Gerade dann!

Natürlich wollen die Krefelder von Dir das Geld wieder
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
samira191
Beiträge: 76
Registriert: 30.03.2006 01:18

Beitrag von samira191 »

ich wusste damals ja nicht das ich mich abmelden muss woher auch
bin einfach umgezogen da ein wechsel aus gesundheitlichen gründen notwendig war. ich habe ja nichts doppelt kassiert oder der gleichen, ist es denn wirklich so schlimm wenn ich leistungen aus einer anderen stadt bezogen habe ist doch eh alles ein pott oder etwa nicht jetzt muss ich was zurück zahlen was ich aus hamm bekommen hätte wenn ich meinen ausweiss nicht verlegt hätte
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

samira191 hat geschrieben:ich wusste damals ja nicht das ich mich abmelden muss woher auch
bin einfach umgezogen da ein wechsel aus gesundheitlichen gründen notwendig war. ich habe ja nichts doppelt kassiert oder der gleichen, ist es denn wirklich so schlimm wenn ich leistungen aus einer anderen stadt bezogen habe ist doch eh alles ein pott oder etwa nicht jetzt muss ich was zurück zahlen was ich aus hamm bekommen hätte wenn ich meinen ausweiss nicht verlegt hätte
gab es keine probleme in hamm als du den
antrag gestellt hast ?
du mußtest dich doch in krefeld abmelden !
eine beglaubigte geburtsurkunde hätte auch gereicht.
aber hat und hätte hilft dir nicht.
reiche wiederspruch ein um zeit zu gewinnen.
lg dieter
samira191
Beiträge: 76
Registriert: 30.03.2006 01:18

Beitrag von samira191 »

das amt in hamm kann nicht im geringsten mitr dem in krefeld vergleichen
ich habe denen den grund erklärt warum ich weg gezogen bin und die sagten auch das es völlig in ordung ist habe bisher dort nie probleme gehabt
ja hätte wenn und aber hilft ja nie einem und woher soll man das alles wissen

mich wundert es halt nur wie darauf neun monate später kommen

aber arge krefeld schafft alles
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo samira191,
schau doch mal hier nach
http://www.123recht.net/article.asp?a=24958&ccheck=1
da steht unter anderem
Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.
:? ich glaube das trifft auf dich zu, also nötigenfalls solltest du dir Rechtsbeihilfe, evtl. sogar bei diesem Sozialrechtsanwalt per tele. oder mail, holen.
Wenn ich Du währe, du gehst mit dem Besch. zu deinem SB in Hamm und bittest ihn um Hilfe, wenn die so OK sind werden die dir sicher helfen, oder würde ich der ARGE in Krefeld schreiben das sie im rahmen des ausgleichs bitte diese forderung mit hamm abklären. Denke das Recht ist auf deiner seite. :wink:
Gruß Ziggi
noch ein Link: http://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html da steht der § drinn, ist aber mehr für'n RA.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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