noch mehr fragen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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mausimaus
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noch mehr fragen

Beitrag von mausimaus »

hallo,

ich hab da mal ne frage.Wenn wir dem nächst von Amt weg sind und die Nebenkostenzahlung von letztem Jahr bekommen.Wo wir immer nach zahlen mußten,kann ich dann noch beim Amt einreichen? Oder muß ich zu sehen wie ich sie bezahlt bekomme??
Wir sollen jetzt nen Wohngeldantrag stellen.

Kann mein Mann dann immer noch nen Fahrtkostenzuschlag bekommen?

gruß mausimaus
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
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Re: noch mehr fragen

Beitrag von Corica »

mausimaus hat geschrieben:hallo,

ich hab da mal ne frage.Wenn wir dem nächst von Amt weg sind und die Nebenkostenzahlung von letztem Jahr bekommen.Wo wir immer nach zahlen mußten,kann ich dann noch beim Amt einreichen? Oder muß ich zu sehen wie ich sie bezahlt bekomme??
Wir sollen jetzt nen Wohngeldantrag stellen.

Kann mein Mann dann immer noch nen Fahrtkostenzuschlag bekommen?

gruß mausimaus
hättest du guthaben kannst du es behalten.
bei nachzahlung mußt du selbst zahlen.
mfg dieter
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, sobald ihr keine Leistung mehr bekommt, kannst Du auch keine Ansprüche gelten machen. Bezüglich Fahrtkosten mit dem SB sprechen... Wie lange wurde dieser denn bis jetzt bewilligt?

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo mausimaus,
nocht gleich aufgeben, lasst den SB erst mal den Fahrtkostenantrag bearbeiten.
Kannst ja mal selbst berechnen:
Brutto -100€ - (20% von bis zu 700€) - bis 140€ - (10% von bis zu <1200 -800> 400)bis zu 40 oder mit kind ( 10% von <1500-800> 700) bis zu 70€ ergiebt bestenfalls 280€ ohne Kind oder 310€ mit kind.
Das wid dann vom Netto abgezogen, Bsp.: 1487€ Brutto > -100 -140 -40 (-69)
Netto Ca. 1057€ abzüglich freibeträge 280€ (777€)oder 309€ ( 748) Abzüglich der Fahrtkosten 220€( die von AG nicht erstattet werden) ist das was euch angerechnet wird ( 557€ ohne oder 528€ mit Kind), also bekannter Bedarf weniger 5xx€ ist das was ihr weiter vom Amt bekommen müstet.
Sollte das mehr als 0 sein, wovon ich ausgehe, dann werden auch die nachzahlungen übernommen ausser Stromkosten.

Gruß Ziggi

Ich gebe hier nur erfahrung weiter, es ist keine Rechtsberatung.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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