Hallo alle beisammen.
Mein Problem ergiebt sich aus folgender tatsache:
Ich bin seit Mai Krankgeschrieben und erhalte daraufhin Krankengeld da ich mit 770€uronen nicht eine Familie ernähren kann musste ein erneuter aufstokungsantrag gestellt werden( den alten haben wir versiegen lassen wegen 70€ war das zu viel stress) Nun hat die Opt.-komm. beschieden das es Einkommen ist aber nur 30 € Versicherungspauschale als absetzbetrag. Ich kann dem Amt leider nicht folgen und habe einen antrag auf überprüfung gestellt, laut sachbearbeiter hat dieser keine aussicht auf erfolg.
Ich denke aber das der §11 SGB2 besagt Abzusetzen ist: Versicherungspauschale, KFZ Versicherung, Werbekostenpauschale da es sich ja auch um einkommen nach §11 SGB2 handelt, zumindest nach dem BSG Urteil: 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R .
Kennt sich da evtl. jemand hier aus?
Kommt selten vor das ich nachfragen muss aber das ist so eine sache wo auch ich kein weiter weis.
Warte nun auf entscheidung und hoffe das mir das zusteht was im Gesetz steht und nicht darauf geklagt werden muss.
Gruß und Danke an alle hier
ZIGGI
HArz4 und Krankengeld was ist absetzbar?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
HArz4 und Krankengeld was ist absetzbar?
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Hallo Ziggi
Es gibt bei Krankengeld nicht den Freibetrag sondern nur die Versicherungspauschale weil Krankengeld keine Lohnersatzleistung ist wie das Geld das während der Krankschreibung fließt.
Gruss
Es gibt bei Krankengeld nicht den Freibetrag sondern nur die Versicherungspauschale weil Krankengeld keine Lohnersatzleistung ist wie das Geld das während der Krankschreibung fließt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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