Seite 1 von 1

Wenn ich mit einen Partner zusammen ziehe

Verfasst: 10.10.2009 11:29
von Forley
Hallo, habe eine Frage. Wenn ich mit meiner Freundin zusammen ziehe beide beziehen ALG II wie werden wir dann bewertet.(eheliche Gemeinschaft oder bekommen wir trotzdem den vollen Regelsatz? Denn bei verheiratete gibt es ja einen geringeren Regelsatz.Wer kennt sich da aus und könnte mir dazu antworten. Vielen Dank

Verfasst: 10.10.2009 18:56
von Dominant
Na rechnet einfach mal durch wie /wann ihr euch am besten steht
Ihr werdet, wenn ihr zusammenzieht, als eheähnliche Gemeinschaft gesehen!

Verfasst: 11.10.2009 00:13
von Melinde
Hallo

Lest mal ab Randziffer 7.14 nach unter welchen Umständen wer zur Bedarfsgemeinschaft gezählt wird.

Gruss