Wenn ich mit einen Partner zusammen ziehe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Forley
Beiträge: 5
Registriert: 09.01.2009 15:17
Wohnort: Magdeburg

Wenn ich mit einen Partner zusammen ziehe

Beitrag von Forley »

Hallo, habe eine Frage. Wenn ich mit meiner Freundin zusammen ziehe beide beziehen ALG II wie werden wir dann bewertet.(eheliche Gemeinschaft oder bekommen wir trotzdem den vollen Regelsatz? Denn bei verheiratete gibt es ja einen geringeren Regelsatz.Wer kennt sich da aus und könnte mir dazu antworten. Vielen Dank
Dominant
Beiträge: 26
Registriert: 20.09.2009 18:39
Wohnort: Rosdorf

Beitrag von Dominant »

Na rechnet einfach mal durch wie /wann ihr euch am besten steht
Ihr werdet, wenn ihr zusammenzieht, als eheähnliche Gemeinschaft gesehen!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo

Lest mal ab Randziffer 7.14 nach unter welchen Umständen wer zur Bedarfsgemeinschaft gezählt wird.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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