Guten Morgen liebe Gemeinde,
ich habe die Möglichkeit eine neue Wohnung in einem Einfamilienhaus zu bekommen.
Der Vermieter selbst wohnt nicht darin. Es wohnen seine Tochter mit Ihren Kindern darin. Das Haus ist recht groß. Daher will er einen Teil vermieten.
Da es keine seperaten Zähler für Strom usw. gibt wollen wir die Abrechnung der Betriebskosten gemäß der von mir genutzten Quadratmeter machen. Kann das Probleme geben?
Danke
Betriebskosten nach Quadratmetern?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo yoyue
Bei den Betriebskosten ist es durchaus möglich die Berechnung nach bewohnter Fläche bzw. nach der Personenzahl aufzuteilen - einzige Ausnahme sind die Heizkosten.
Da muss nach gemessenem Verbrauch abgerechnet werden. (Heizkostenverordnung)
Und da gibt es aber wieder eine Ausnahme, nämlich wenn die Kosten des Einbaus separater Meßgeräte in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht, und das wiederum nur in den Fällen in denen der Hauseigentümer/Vermieter mit im Haus wohnt und nur einen Mieter hat.
Es gäbe in Deinem Fall jetzt verschiedene Möglichkeiten:
1. Einbau separater Messgeräte an den Heizkörpern bzw. anderweitige Meßmöglichkeit an der Heizanlage die den Verbrauch den einzelnen Wohnungen zuordnet (utopisch teuer)
2. Nicht der Vater tritt als Vermieter auf sondern die Tochter die mit im Haus wohnt.
Soweit zu dem was die mietrechtliche Seite betrifft denn Nebenkosten sind leider allzu häufig ein unschöner Streitpunkt selbst in harmonischsten Verhältnissen zwischen Nachbarn und Vermietern.
Beim Strom ist es egal wie das die beiden Mieter des Hauses untereinander regeln, muss eh aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Wenn es nur einen Zähler gibt meldet sich einer beim Energieversorger an und der andere beteiligt sich an den Kosten. Der angemeldete ist dann allerdings alleiniger Kunde beim Stromwerk und haftet für die Kosten der Energielieferung.
Empfehlenswert wäre der Einbau eines Unterzählers. Der hängt zwischen dem Hauptzähler den die Stromfirma abliest und der einen Wohnung. Man kann dann die Kosten nach dem Verbrauch aufteilen, gibt im Fall der Fälle keinen Streit wer wie viel verbraucht/zu zahlen hat
Solche Geräte baut der Elektriker ein.
Andere Möglichkeit wäre es, ihr macht einen Untermiet-Vertrag mit Nebenkostenpauschale.
ARGE dürfte es egal sein unter welchen Umständen Du innerhalb der vorgegebenen Angemessenheitsgrenzen wohnst, nur bei den Heizkosten ist es sinnvoll die „Kosten in tatsächlicher Höhe“ nachweisen zu können.
Gruss
Bei den Betriebskosten ist es durchaus möglich die Berechnung nach bewohnter Fläche bzw. nach der Personenzahl aufzuteilen - einzige Ausnahme sind die Heizkosten.
Da muss nach gemessenem Verbrauch abgerechnet werden. (Heizkostenverordnung)
Und da gibt es aber wieder eine Ausnahme, nämlich wenn die Kosten des Einbaus separater Meßgeräte in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht, und das wiederum nur in den Fällen in denen der Hauseigentümer/Vermieter mit im Haus wohnt und nur einen Mieter hat.
Es gäbe in Deinem Fall jetzt verschiedene Möglichkeiten:
1. Einbau separater Messgeräte an den Heizkörpern bzw. anderweitige Meßmöglichkeit an der Heizanlage die den Verbrauch den einzelnen Wohnungen zuordnet (utopisch teuer)
2. Nicht der Vater tritt als Vermieter auf sondern die Tochter die mit im Haus wohnt.
Soweit zu dem was die mietrechtliche Seite betrifft denn Nebenkosten sind leider allzu häufig ein unschöner Streitpunkt selbst in harmonischsten Verhältnissen zwischen Nachbarn und Vermietern.
Beim Strom ist es egal wie das die beiden Mieter des Hauses untereinander regeln, muss eh aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Wenn es nur einen Zähler gibt meldet sich einer beim Energieversorger an und der andere beteiligt sich an den Kosten. Der angemeldete ist dann allerdings alleiniger Kunde beim Stromwerk und haftet für die Kosten der Energielieferung.
Empfehlenswert wäre der Einbau eines Unterzählers. Der hängt zwischen dem Hauptzähler den die Stromfirma abliest und der einen Wohnung. Man kann dann die Kosten nach dem Verbrauch aufteilen, gibt im Fall der Fälle keinen Streit wer wie viel verbraucht/zu zahlen hat
Solche Geräte baut der Elektriker ein.
Andere Möglichkeit wäre es, ihr macht einen Untermiet-Vertrag mit Nebenkostenpauschale.
ARGE dürfte es egal sein unter welchen Umständen Du innerhalb der vorgegebenen Angemessenheitsgrenzen wohnst, nur bei den Heizkosten ist es sinnvoll die „Kosten in tatsächlicher Höhe“ nachweisen zu können.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.