Ab wann gilt die Schonfrist?
Verfasst: 08.10.2009 10:39
Hallo,
nun helft Ihr mir mit diesem Forum schon solange weiter, aber nun habe ich eine Frage die ich bisher hier noch nicht finden konnte und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Noch während des Bezuges von Alg 1 habe ich 5 Wochen vor dessen Ablauf Alg 2 beantragt, da ich zu diesem Zeitpunkt schon wusste, dass ich als Marketing Manager wohl während der Schwangerschaft keinen neuen Job finden würde... Das war am 07.Juli 2009. Alg 1 endete am 15.08.09. Daraufhin habe ich einen Ablehnungsbescheid für August 2009 erhalten (der so ja in Ordnung ist, da mein Partner noch voll verdient). Auf mehrere Emails die ich nach Ablauf von einigen Wochen immer wieder an meinen Sachbearbeiter schrieb, habe ich niemals Antwort erhalten auf meine Anträge und/oder Fragen. (Antrag auf Schulgeld für meinen 10 jährigen Sohn, Antrag auf Erstlingsausstattung und der Anfrage wann ich denn nun einen Bescheid für Leistungen nach August 09 erhalten würde.
Heute habe ich nun einen Bewillingsbescheidbescheid für Sept 09 und Okt 09 bekommen und gleichtzeitig die Kündigung der Bewilligung ab Nov.09 wg unangemessener Mietkosten.
Nun meine Frage: Muss ich nicht wenigstens die Chance bekommen uns eine Wohung zu suchen die günstiger ist? Können die mir ohne jegliche Vorwarnung einfach den Leistungsbezug sozusagen im vorraus Kündigen? Gibt es da nciht diese Schonfrist? Und wenn ja ab wann die gilt die? Denn solange ich nciht weiss ob ich überhaupt Anspruch auf Leistungen habe hole ich mir doch keinen neue Wohnung, was ja mit zusätzlichen Umzugskosten etc verbunden ist. Ich müsste also nun innerhalb von 3 Wochen kündigen und eine neue Wohnung finden sowie einen neuen Antrag stellen und das wo ich im 6. Monat schwanger bin? Geht da so einfach? Bin etwas ratlos.
Danke für Eure Hilfe
Bea
nun helft Ihr mir mit diesem Forum schon solange weiter, aber nun habe ich eine Frage die ich bisher hier noch nicht finden konnte und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Noch während des Bezuges von Alg 1 habe ich 5 Wochen vor dessen Ablauf Alg 2 beantragt, da ich zu diesem Zeitpunkt schon wusste, dass ich als Marketing Manager wohl während der Schwangerschaft keinen neuen Job finden würde... Das war am 07.Juli 2009. Alg 1 endete am 15.08.09. Daraufhin habe ich einen Ablehnungsbescheid für August 2009 erhalten (der so ja in Ordnung ist, da mein Partner noch voll verdient). Auf mehrere Emails die ich nach Ablauf von einigen Wochen immer wieder an meinen Sachbearbeiter schrieb, habe ich niemals Antwort erhalten auf meine Anträge und/oder Fragen. (Antrag auf Schulgeld für meinen 10 jährigen Sohn, Antrag auf Erstlingsausstattung und der Anfrage wann ich denn nun einen Bescheid für Leistungen nach August 09 erhalten würde.
Heute habe ich nun einen Bewillingsbescheidbescheid für Sept 09 und Okt 09 bekommen und gleichtzeitig die Kündigung der Bewilligung ab Nov.09 wg unangemessener Mietkosten.
Nun meine Frage: Muss ich nicht wenigstens die Chance bekommen uns eine Wohung zu suchen die günstiger ist? Können die mir ohne jegliche Vorwarnung einfach den Leistungsbezug sozusagen im vorraus Kündigen? Gibt es da nciht diese Schonfrist? Und wenn ja ab wann die gilt die? Denn solange ich nciht weiss ob ich überhaupt Anspruch auf Leistungen habe hole ich mir doch keinen neue Wohnung, was ja mit zusätzlichen Umzugskosten etc verbunden ist. Ich müsste also nun innerhalb von 3 Wochen kündigen und eine neue Wohnung finden sowie einen neuen Antrag stellen und das wo ich im 6. Monat schwanger bin? Geht da so einfach? Bin etwas ratlos.
Danke für Eure Hilfe
Bea