Umzug - Hilfe ? Notwendig aber.........
Verfasst: 07.10.2009 13:36
Hallo Forum
habe da ein Problem ! Wir wollen umziehen von einem Dorf ins andere ! Gründe sind das Soziale Umfeld bedeutet unsere Kleine geht dort zur Schule und hat dort alle Ihre Freunde und auch Oma, Opa , Tante etc. wir die eltern haben jeweils einen Job aber bekommen immer noch gering Hartz4 weil wir so geringe Std. Löhne haben - jetzt brauchte ich von unserem amt ein Schreiben in dem ich bescheinigt bekomme das der Umzug OK ist damit ich die Miete im anderen Ort bekomme ( hier bekomme ich Kaltmiete mit 3 Personen 290,- EURO im neuen Ort bekommen wir 337,- EURO ) so die Neue Wohnugh ist vom sozialen wohnungsbau ist auch von der Größe OK aber kostet 367,- EURO Kalt - diese 30,- EURO Sparen wir aber an Fahrtkosten und weiteren änderungen durch den Umzug so das wir die 30,- EURO extra zahlen KÖNNEN - nun das Problem habe heute das schreiben bekommen wo mir die NOTWENDIGKEIT bescheinigt wird aber nicht die Angemessenheitsgrenze - was bedeutete das nun ? Bekomme ich jetzt nur die Kaltmiete von 290,- EURO und muss den Rest selber bezahlen ? Das wäre eine Katastrophe - hat jemand Erfahrung damit ? Antwort wäre Nett.
Gruss

habe da ein Problem ! Wir wollen umziehen von einem Dorf ins andere ! Gründe sind das Soziale Umfeld bedeutet unsere Kleine geht dort zur Schule und hat dort alle Ihre Freunde und auch Oma, Opa , Tante etc. wir die eltern haben jeweils einen Job aber bekommen immer noch gering Hartz4 weil wir so geringe Std. Löhne haben - jetzt brauchte ich von unserem amt ein Schreiben in dem ich bescheinigt bekomme das der Umzug OK ist damit ich die Miete im anderen Ort bekomme ( hier bekomme ich Kaltmiete mit 3 Personen 290,- EURO im neuen Ort bekommen wir 337,- EURO ) so die Neue Wohnugh ist vom sozialen wohnungsbau ist auch von der Größe OK aber kostet 367,- EURO Kalt - diese 30,- EURO Sparen wir aber an Fahrtkosten und weiteren änderungen durch den Umzug so das wir die 30,- EURO extra zahlen KÖNNEN - nun das Problem habe heute das schreiben bekommen wo mir die NOTWENDIGKEIT bescheinigt wird aber nicht die Angemessenheitsgrenze - was bedeutete das nun ? Bekomme ich jetzt nur die Kaltmiete von 290,- EURO und muss den Rest selber bezahlen ? Das wäre eine Katastrophe - hat jemand Erfahrung damit ? Antwort wäre Nett.
Gruss