Wiederspruch einlegen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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gugelhupf
Beiträge: 3
Registriert: 16.09.2009 11:59

Wiederspruch einlegen

Beitrag von gugelhupf »

Hallo

Ich möchte gegen meinen letzten Bescheid vom Amt Widerspruch einlegen.Wie muss ich vorgehen ? Was muss ich machen.Danke schon jetzt

MFG
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DJDC
Beiträge: 40
Registriert: 07.09.2006 14:25
Wohnort: Bad Rappenau

Beitrag von DJDC »

Ganz einfach,
Schreiben aufsetzen das du gegen den Bescheid vom ........ widerspruch einlegst und noch den grund warum und am besten an der anmeldung persönlich abgeben und eine kopie mit eingangsstempel drauf machen lassen, natürlich innerhalb der Widerspruch frist.
Sollte die Arge nicht innerhalb von 3 monaten reagieren , kannst du beim Sozialgericht untätigskeitklage einreichen.
gruß
Claus
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