Brauche dringend Hilfe !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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vvica
Beiträge: 4
Registriert: 06.10.2009 10:51

Brauche dringend Hilfe !

Beitrag von vvica »

Hallo an alle

Ich brauche nun auch mal euren Rat, dass was man hier so liest ist ja echt toll und man bekommt mut sich auch mal richtig zu währen...

Also nun mein Problem besser Probleme, ich bin seit September 09 verheiratet habe dies auch sofort meiner arge gesagt nun hatte ich heute einen Außendienst Mitarbeiter in der Wohnung der Prüfen musste ob mein Mann und ich zusammen leben naja natürlich leben wir zusammen die dazugehörigen unterlagen hat mein sachbearbeiter auch bekommen.
ok das ist problem nr 1 jetzt kommt das zweite wir leben zusammen mit unseren beiden kindern da wir jetzt verheiratet sind steht uns kein unterhalt von der unterhaltsvorschusskasse und auch kein wohngeld mehr zu aber seit 2 monaten bekommen wir wir auch kein geld mehr von der arge aufgrund dessen.

Nun habe ich gehört das unseren kinder auch geld zusteht für Kleidung usw, wisst ihr da mehr von (2j und 5monate) .

Und ich würde gerne wissen wie es mit den Heizkosten berechnet wird, ich habe diese Wohnung seit 2007 und habe am Anfang auch die Kosten bzw die Rechnung für das Heizöl eingereicht dies wurde jedoch abgelehnt, nun habe ich aber gehört das die ARGE Heizkosten zusätzlich zur Miete übernimmt. diese Kosten habe ich also immer von meinem alg´2 geld gezahlt ich hoffe ihr könnt mir helfen.

lg vvica
Kloisen
Beiträge: 16
Registriert: 26.09.2008 07:31

Beitrag von Kloisen »

Habt ihr vorher getrennt gelebt? Sehe da nicht so ganz durch. Du schreibst das es eure gemeinsamen Kinder sind, oder verstehe ich das falsch, dass sie doch von anderen Vätern stammen? Habt ihr bevor ihr geheiratet habt zusammen gewohnt? Ich denke mal eher nicht da du Unterhaltsvorschuss bekommen. So nun dein Frage die kannst du dir ganz leicht beantworten.
Rechne dir dein Einkommen vor und mit der Ehe zusammen.
Hartz4+Wohngeld+Unterhaltvorschuss+Kindergeld = x
Gehalt(Vater)+Kindergeld = y (Du schreibst das du kein Hartz4 und kein Wohngeld bzw kein Unterhaltvorschuss mehr bekommst)

x = y oder x < y dann ist es normal das du nichts bekommen wirst sonst würde ich schnell zur ARGE und denen mitteilen das Sie die Unterlagen prüfen sollen. Das Problem ist das man dir nicht direckt antworten kann, weil keine ne Ahnung von deinen Vor und Nachher Finanzen hat. Desweiteren ist es auch so das ihr evtl. auch die Steuerklase 3 & 5 genommen habt, was wiederum heißt das dein Mann mehr Gehalt im Monat verdient. Hoffe liege mit meinen Aussagen richtig.
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo vvica

Auch bezüglich der bisher nicht übernommenen Heizkosten suchst Du die entsprechenden Ablehnuingsbescheide heraus, stellst für alle diese Bescheide einen Überprüfungsantrag.
Das geht bis zu 4 Jahren rückwirkend.

Heizkosten sind auch bei selbstgenutztem Eigentum Teil der KdU.

Gruss
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vvica
Beiträge: 4
Registriert: 06.10.2009 10:51

Beitrag von vvica »

hallo erst mal danke für die antworten

ich glaube ich hab in meinem beitrag etwas durcheinander geschrieben so das er für euch etwas unverständlich war sorry ich probier es nochmal

mein mann wohnte vorher nicht mit uns zusammen da er in der ausbildung war.. unsere beiden kinder sind seine leiblichen kinder nur da wir nicht zusammengewohnt waren bzw eine zeit lang auch getrennt waren bezog ich unterhaltsvorschuss und wohngeld dies ist nun nicht mehr der fall da wir geheiratet haben und endlich auch zusammen wohnen.
nun hab ich aber probleme mit dem alg2 amt da ich seit 2 monaten keine zahlung mehr erhalten habe. mein mann bekamm auch alg2 jedoch von einem anderen amt. laut meinem amt ist immer noch sein amt für ihn zuständig aber er wohnt doch nicht mehr in dieser region ....

ich muss dazu schreiben das mein mann seine ausbildung dieses jahr beendet und sofort danach ins berufsleben einsteigt und auch ich habe bis vor den schwangerschaften und auch während dessen gearbeitet soviel es ging. nicht das ihr einen falschen eindruck bekommt.

mir geht es hauptsächlich darum was uns als familie nun zusteht heizkosten ja oder nein geld für die kinder für bekleidung ja oder nein weil jeder sagt uns was anderes und da ich schon solche probleme mit meinen sachbearbeiter habe, habe ich angst ihn zu fragen und wie immer ein nein zuhören

ich danke euch jetzt schon mal was ihr mir geschrieben habt das hat mir auch schon sehr weiter geholfen..

vielleicht gibt es auch irgendeine internet adresse wo man sich alle info holen kann??

lg vvcia
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo vvica

Bekleidungsbeihilfe gibt es nur noch als Erstausstattung (SGB II § 23) so wie es in der alten Sozialhilfe war ist nicht mehr.

Ergänzende Leistungen zum nicht ausreichenden Einkommen könnt ihr ggf. bekommen, rechne mal mit einem der Rechner

Überaus informative Seiten sind die von Tacheles

Gruss
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vvica
Beiträge: 4
Registriert: 06.10.2009 10:51

Beitrag von vvica »

hej milinde

hab hier etwas im forum gestöbert und da auf etwas gestoßen vielleicht weißt du da auch mehr ich habe meine 2te tochter vor 5 monaten bekommen habe damals auch bei der arge angerufen um nach der erstausstattung zu fragen man meinte mir steht nix zu da meine kinder 22 monate auseinander sind. erst wenn der altersunterschied 2 j beträgt kann man ein formlosen antrag stellen also hab ich mich mal wieder einschüchtern lassen und habe keinen antrag gestellt und halt von unserer regelleistung alles gekauft was wircklich schwierig war. stimmt das denn alles so weißt du das ?

ich bin echt froh das es so ein forum gibt hier kann man sich so viel info holen einen riesen lob an alle die hier mitwircken

lg vvica
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo vvica

Wenn Du die ablehnende Auskunft nur auf mündliche Anfrage hin erhalten hattest und nix schriftlich vorlag wird es nichts.

Wenn Du auf einen schriftlichen Antrag eine Ablehnung bekommen hast gibt es die Möglichkeit den damals ergangenen Bescheid bis 4 Jahre rückwirkend zu überprüfen.

Also immer:

NUR ALLES SCHRIFTLICH REGELN.

In Deinem Fall war die Auskunft definitiv falsch.
Es gibt kein § her das man etwas was man mal benötigt hat (und jetzt halt nicht mehr) aufheben muss bis zum Sanktnimmerleinstag.
Kinderkleidung gehört dazu und muss nicht für das nächste Kiind aufgehoben werden.

Für jede Entscheidung der Behörde gibt es eine Rechtsgrundlage, dann gilt die entscheidung.

Gruss
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vvica
Beiträge: 4
Registriert: 06.10.2009 10:51

Beitrag von vvica »

danke danke ich hab nu erst mal einen schriftlichen antrag gestellt mal schauen was passiert erst mal 1000 dank
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo vvica,
bin auch neu hier, Lebe in einer Optionskomune die schlimmer ist als die normale ARGE.
Ich kann dir nur raten, wie auch allen anderen, bestellt euch beim BMAS die lektüre Grundsicherung für Arbeitsuchende unter:
http://www.bmas.de/portal/16194/filter= ... nisse.html eventuell vorab herunterladen und passende seiten ausdrucken.
Wenn man dann mit der lektüre vom Gestzgeber vorbeikommt und vorher etwas darin gelesen :roll: hat( Das SGB2 ist auch kommplett darin abgedruckt ) dann werden die mitarbeiter neugierig und fangen an auf die gestellten anträge schneller und gesetzeskonformer zu Antworten.
Aber bitte immer alles schriftlich beantragen und auf schriftliche bescheidungen, am besten mit termin ( 14 Tages Frist).
Ich mache das immer so und meine Bekannten neuerdings auch: :twisted: Schriflich Beantragen und persöhnlich abgeben mit eingangsbestätigung ( auf kopie vom Amt) das wirkt :shock: fast immer!Manchmal ist es besser einen überprüfungsantrag zu stellen und vorsorglich am ende als Wiederspruch zu deklarieren für den fall das nicht im einklang Beschieden werden kann.
Denn, nur wer nicht bescheid weiss, kann übers Ohr gehauen werden :wink:. Und ein schuft wer dabei böses denkt.:idea:
Ach ja, auch ein Mündlicher ( Telefonischer Bescheid gild als bescheid, also auch hier am besten einen schriftlichen überprüfungsantrag stellen, mit datum der Mündlichen Bescheidung( Auskunft) da ohne Rechtsbehelfsbelehrung sogar ein Jahr Wiederspruchsfrist,mit termin selbstverständlich und auf schriftliche Bescheidung warten, sollte die gestzte Frist verstrichen sein um ca 3 tage dann bitte erneut nachfrist geben von 5 Arbeitstagen und evtl mit untätiigkeitsklage drohen.Sollte diese Frist wieder verstreichen zum Sozialgericht gehen Kopien der Anträge mitnehmen und antrag auf gerichtliche klärung/ Untätigkeit stellen evtl. als dringlich je nach fall dieses geht zur niederschrift, der vorteil ist das manch ein Richter wegen der Prozessflut beim Amt Anruft und somit zu einer schnellen lösung beiträgt.
Ich denke das:" wenn die Damen und Herren die nicht wollen es nicht wollen dann müssen sie es lernen, weil wir das so wollen.":oops:
Grüsse Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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