mal ne Frage...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ronnygn
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mal ne Frage...

Beitrag von ronnygn »

hab mal ne Frage, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige stelle habe ~450-500 euro brutto, was kann mir das jobcenter trotzdem noch? kann es mich zu ner leihbude schicken obwohl ich diesen job jetzt habe.....? muß ich mich weiterhin bewerben und eine EGV abschliessen? der job ist unbefristet....,MfG
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo ronnygn

Solange Du auch nur einen ct von ARGE bekommst um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten hängst Du in den §§ des SGB II fest.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DJDC
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Beitrag von DJDC »

Hallo ronny,

Du bekomst eben zu deinen Lohn noch ergänzend Alg 2 zum Lebensunterhalt.
Ich habe auch einen Sozialversicherungspflichtigen Job, bekomme auch zusätzlich Alg 2 und hab einen Unbefristeten Arbeitsvertrag, klar die Arge möchte gerne das man einen Vollzeitjob hat, damit die nix mehr zahlen müssen, man soll ja sein Lebensunterhalt selber bestreiten.
Das einzige was die Arge von mir will ist das ich ein EGV mache und ich muss eben einmal im Jahr zum Arbeitsberater um die Berufliche situation zu besprechen :D .
Der vorteil ist, man muss keine unnütze Maßnahme mitmachen, bekommt auch keine Vermittlungsvorschläge und muss sich auch nicht bei einer "leihbude" vorstellen :D , so ist das bei mir .

Worauf du achten solltest ist auf den Freibetrag, das der richtig berechnet wird. Bei mir wurde seit jahren der Freibetrag falsch berechnet, was ich jetz alles überprüfen lasse :D :D
gruß
Claus
ronnygn
Beiträge: 33
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Beitrag von ronnygn »

danke für die antworten..., hab ja demnächst einen termin beim SB und deswegen möchte ich wissen was die sich wieder mal so enfallen lassen, aber eine Saisonstelle konnte ich wegen meinen job schon abwenden, na mal sehn was sie mir dieses mal alles erzählt was ich für pflichten hätte usw...,jedenfalls will ich meinen job nicht gegen eine leihfirma eintauschen nur weil ich da angeblich vielleicht etwas mehr bekomme und wahrscheinlich nach einen halben jahr wieder raus bin..., mfg
ronnygn
Beiträge: 33
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Beitrag von ronnygn »

wie meinst du das mit dem freibetrag so genau...? kannst du mir das bitte erklären...? mfg
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DJDC
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Beitrag von DJDC »

Hallo Ronny

mit Freibetrag meine ich, was von deinen Lohn/Gehalt, der betrag ist was nicht auf das Alg 2 angerechnet wird.
Gehen wir mal von 500 euro brutto verdienst aus:
100 euro sind grundsätzlich frei, nicht anrechenbar.
jetz musst du von den 500, 100 abziehen, bleiben 400
von den 400 sind 20% frei= 80 euro
also hast du einen frei betrag von 180, also nicht anrechenbar an Alg 2.
Die 180 euro werden vom "netto" lohn, wäre bei 500, rund 396 netto, abgezogen
396
- 180
=216euro

diese 216 euro werden an dein Alg2 angerechnet.

Also grundsätzlich sind die ersten 100 euro frei
bis 800 euro verdienst, sind 20% frei
ab 800 bis 1200 euro sind 10% frei, bei Familien mit Kindern geht die grenze bis 1500 euro, danach wird alles angerechnet, und der Freibetrag muss vom Bruttolohn berechnet werden.

gruß
Claus
ronnygn
Beiträge: 33
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Wohnort: bei Rostock

Beitrag von ronnygn »

achso, ja das mit den 100 euro frei weiß ich, ja diese berechnung ist ja etwas kompliziert, aber ich rechne mir das auch immer so aus....,
hab mal ne neue frage: ein bekannter bekommt jetzt eine arbeitsmarktrente von 250 euro und alg2 ergänzend, können die ihn auch zur maßnahmen und eineurojobs schicken? lauf dieser rente ist er 3 bis 6 stunden erwerbsfähig...,danke nochmal mfg
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