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wichtig Arbeit bekommen Nun Rückzahlung von Hartz 4

Verfasst: 05.10.2009 14:06
von sysch2008
wichtig

Ich habe mal eine frage ich habe jetzt am 1.10 eine Arbeit begonnen bei meinem neuen Arbeitsplatz wird nun aber am 15. schon ausgezahlt muß ich nun das komplette Geld vom Oktober was ich von der Arge bekommen habe wieder zurück zahlen oder geht das Anteilmäßig oder kann man da was tricksen Gruß Sylvia :P

Verfasst: 05.10.2009 23:33
von Ralf Hagelstein
Für "tricksen" gibt es hier keine Tipps.

Verfasst: 06.10.2009 00:01
von DjTermi
Hier gilt das Zuflussprinzip...

Das Zuflussprinzip ist in der ALG II-V in § 2 Abs. 2 und 3 geregelt. Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. - Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also i. d. R. der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde.

Zurückzahlen musst du nur dann etwas, wenn durch dein anrechenbares Einkommen eine Überzahlung an ALG II erfolgt ist - in Höhe dieser Überzahlung.

Es gilt das Zuflussprinzip, d. h. das Einkommen ist immer in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt, und wenn es erst am letzten Tag des Monats ist: Durchführungshinweise zu SGB2 § 11 RZ 11.55.

Beispiel:

Oktober ALG II plus Oktober Eingang Lohn/Gehalt = ALG II wird angerechnet
Oktober ALG II aber Oktober kein Lohn/Gehalt = ALG II wird nicht angerechnet

Wenn du also in einem Monat ALG II und Lohn/Gehalt erhalten hast, dann gilt:
War der jeweilige Lohn so hoch, dass nach Abrechnung des Erwerbstätigenfreibetrages nach § 11 SGB II und dem Selbstbehalt nach § 30 SGB II dein Bedarf gedeckt war, ist das volle ALG II zurückzuzahlen. Sollte aber das "anrechenbare Einkommen" niedriger sein als dein Bedarf, so besteht ein Restanspruch auf ALG II (sogenannte Aufstockung), d. h. das ALG II ist nur bis auf den Restanspruch zurückzuzahlen.

Und wie Ralf schon sagte, hier werden keine Tricks gesagt, wir halten uns an die Gesetze !!!!!!!