Nebenkostennachzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Namaste
Beiträge: 4
Registriert: 03.10.2009 16:29

Nebenkostennachzahlung

Beitrag von Namaste »

einen wunderschönen guten Tag!

bin neu hier und habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung. Gestern fand ich eine nette Überraschung in meinem Briefkasten. Über 600 Euro Nachzahlung, die ich natürlich nicht wirklich leisten kann... Die Kosten resulieren ausschließlich aus Heizung und Warmwasser. Frage: Was sind angemessene Kosten (lebe mit meinem kleinen Sohn alleine in 63,3 qm, 2-Zimmer, 450 Euro Miete (320 + 130 NK) und hatte zuvor noch nie eine Nachzahlung. Allerdings fiel letztes Jahr eine geringe Rückerstattung an und jetzt frage ich mich, ob ich diese ans ARGE hätte zahlen müssen?

Mit welcher Höhe kann man denn bestenfalls rechnen, falls der Antrag auf Bewilligung der Kosten angenommen wird?

und noch etwas: Anfang des Jahres wurde mein Sohn 6 und damit stieg sein Unterhaltsanspruch von 200 auf 240 Euro. Außerdem erhöhte sich ja das Kindergeld in 2009 von 154 auf 164. Ich dachte schon: prima, das sind 50 Euro mehr im Monat, damit ist uns erst einmal ein wenig Erleichterung verschafft. Denkste! Die Summe wird mir jetzt exakt vom Landratsamt bei der Bezahlung der Unterkunftskosten abgezogen. Außerdem musste ich über 100 Euro an das Landratsamt zurückzahlen, da Anfangs vergessen wurde die ca. 50 Euro abzuziehen. Ist das rechtens?

Vielen Dank für eine rasche Antwort und sonnige Grüße

diedieniemalsmehrheizenwirdvorlauterangstvornachzahlung
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Namaste

Nebenkostenabrechnung zur Kostenübernahme einreichen, ist die Wohnung als angemessen anerkannt und wird die Miete übernommen gilt das auch für Heizkosten.
Warmwasser musst Du selber zahlen.
Sind Heiz- und Warmwasserkosten genau aufgeschlüsselt und so separat ersichtlich was wozu gehört dann den angegebenen Betrag.
Ansonsten siehe Urteil Randziffer 25

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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