einen wunderschönen guten Tag!
bin neu hier und habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung. Gestern fand ich eine nette Überraschung in meinem Briefkasten. Über 600 Euro Nachzahlung, die ich natürlich nicht wirklich leisten kann... Die Kosten resulieren ausschließlich aus Heizung und Warmwasser. Frage: Was sind angemessene Kosten (lebe mit meinem kleinen Sohn alleine in 63,3 qm, 2-Zimmer, 450 Euro Miete (320 + 130 NK) und hatte zuvor noch nie eine Nachzahlung. Allerdings fiel letztes Jahr eine geringe Rückerstattung an und jetzt frage ich mich, ob ich diese ans ARGE hätte zahlen müssen?
Mit welcher Höhe kann man denn bestenfalls rechnen, falls der Antrag auf Bewilligung der Kosten angenommen wird?
und noch etwas: Anfang des Jahres wurde mein Sohn 6 und damit stieg sein Unterhaltsanspruch von 200 auf 240 Euro. Außerdem erhöhte sich ja das Kindergeld in 2009 von 154 auf 164. Ich dachte schon: prima, das sind 50 Euro mehr im Monat, damit ist uns erst einmal ein wenig Erleichterung verschafft. Denkste! Die Summe wird mir jetzt exakt vom Landratsamt bei der Bezahlung der Unterkunftskosten abgezogen. Außerdem musste ich über 100 Euro an das Landratsamt zurückzahlen, da Anfangs vergessen wurde die ca. 50 Euro abzuziehen. Ist das rechtens?
Vielen Dank für eine rasche Antwort und sonnige Grüße
diedieniemalsmehrheizenwirdvorlauterangstvornachzahlung
Nebenkostennachzahlung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Namaste
Nebenkostenabrechnung zur Kostenübernahme einreichen, ist die Wohnung als angemessen anerkannt und wird die Miete übernommen gilt das auch für Heizkosten.
Warmwasser musst Du selber zahlen.
Sind Heiz- und Warmwasserkosten genau aufgeschlüsselt und so separat ersichtlich was wozu gehört dann den angegebenen Betrag.
Ansonsten siehe Urteil Randziffer 25
Gruss
Nebenkostenabrechnung zur Kostenübernahme einreichen, ist die Wohnung als angemessen anerkannt und wird die Miete übernommen gilt das auch für Heizkosten.
Warmwasser musst Du selber zahlen.
Sind Heiz- und Warmwasserkosten genau aufgeschlüsselt und so separat ersichtlich was wozu gehört dann den angegebenen Betrag.
Ansonsten siehe Urteil Randziffer 25
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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