umzug renovierung erstausstattung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
xschmusekatzex99
Beiträge: 5
Registriert: 30.09.2009 08:19
Wohnort: werl

umzug renovierung erstausstattung

Beitrag von xschmusekatzex99 »

ich habe folgendes problem
ich wurde vor ca 2 jahren von meinem ex auf die strasse gesetzt habe sehr viel an möbel ect verloren mein haushalt (möbel usw ) stand davor ca 18 monate auf dem dachboden wo sich sehr viel verzogen hat durch feuchtigkeit
ich und meine tochter wurde dann von einem guten freund aufgenohmen und fand unterschlupf in seiner wohnung daraus wurde liebe ich wurde durch meine schwere vergangenheit und den rausschmiss seelisch sehr krank
jetzt war ich auf den ämtern und habe alles beantragt
wir wohnen in einer 40qm wohnung zu dritt und haben nun zum 1.12.09 eine neue grössere wohnung er hat leider auch nicht viel möbel habe auch das okay von dem harz 4 amt bekommen
stehen mir / uns renovierungskosten umzugskosten erstaustattung zu
ich und meine tochter standen nicht mit im alten mietvertrag
mein freund hat arbeit und bekommt ca 900 €
wir bräuchten auch auslegware da der boden neuen esstrich bekam
ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet
das amt lehnt bis auf umzugskosten alles ab ausser ich kann gerichtsurteile nachweisen sie müssten aber vom sozialgericht dortmund sein
ganz lieb danke im voraus
manuela
xschmusekatzex99
Beiträge: 5
Registriert: 30.09.2009 08:19
Wohnort: werl

Beitrag von xschmusekatzex99 »

ich habe mich nun sehr schlau im net gemacht aber überall steht was anderes............. was für ein chaos
ich werde einfach alles beantragen mal sehen was raus kommt denn sie haben dem umzug ja zugestimmt wegen der kleinen wohnung
denn so wie wir jetzt wohnen ist es kein zustand mehr
ich werd ja sehen was raus kommt
aber falls ihr trotzdem einige tipps habt bin für jeden tipp dankbar :wink:
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

warum sucht ihr euch so eine wohnung?
es gibt genug wohnraum der bezugsvertig ist.
das geld zum wohnlichen herstellen habt ihr nicht.
also andere wohnung suchen, eure einrichtung aufstellen.
was euch fehlt einen antrag stellen.
anders geht es nicht. oder wollt ihr nur noch klagen ?
mfg dieter
xschmusekatzex99
Beiträge: 5
Registriert: 30.09.2009 08:19
Wohnort: werl

Beitrag von xschmusekatzex99 »

nur mal zur info wir suchen seit einem jahr und leider gibt es nur sehr wenige wohnungen wo mietpreis und qm stimmen und wir auch noch ein kind haben welchem wir gern einen schulwechsel ersparen möchten , aber danke für die nette info
und man muss nicht immer alles einklagen aber man sollte auch nicht einfach aufgeben
ela
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo xschmusekatzex99

Gib auch weiterhin nicht auf.
Versucht mal mit dem Vermieter hinzukriegen ob der nicht den Bodenbelag erneuert damit es bewohnbar wird.

Gruss und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
xschmusekatzex99
Beiträge: 5
Registriert: 30.09.2009 08:19
Wohnort: werl

Beitrag von xschmusekatzex99 »

ich gebe auch nicht auf und im moment sieht es auch nicht so schlecht aus meine fallmanagerin sowie die charitas unterstützen mich sehr
der vermieter hat nun schon in der küche den boden gefliesst ist eben blöd das der fussboden (neuer esstrich) gemacht wurde .....und ich habe die erfahrung gemacht man sollte alles beantragen auch wenn man gesagt bekommt das gibt es nicht versuch ist alles wert und man darf sich net unterkriegen lassen ich halte euch weiter auf den laufenden

ela
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo xschmusekatzex99,
In begründeten Einzelfällen können abweichende Bedarfe bestehen.
Ein bewohnbarer Bodenbelag gehört ebenfalls zum Hausrat. Eine Bei-
hilfe ((4 €/ qm)Kreis Oldenburg) kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn sich aus dem
Mietvertrag kein Anspruch gegenüber dem Vermieter ergibt.
Schau noch ienmal in deinen Mietvertrag ob dein Vermieter nicht doch zuständig ist, siehe hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html , zur not dort schriftlich ablehnung geben lassen, mit begründung warum kein Bodenbelag. Normalerweise muß der Vermieter für den Bodenbelag sorgen.
Sollte der Vermieter Stur bleiben, dann schreibe deiner ARGE das du einen Begründeten abweichenden Bedarf hast, § 23
Abweichende Erbringung von Leistungen
sollte die ARGE nicht reagieren dann Wiederspruch und evtl. Klage einreichen, beim Sozialgericht eine einstweilige anordnung erbitten ( Dringlichkeit wegen Umzug und Kindern) Wohnen ohne Fussboden ist Menschenunwürdig. Nimm deine Unterlagen mit und gehe persöhnlich dort hin (zur niederschrift) oder so ähnlich wie hier: http://www.razyboard.com/system/morethr ... 133-0.html (vielleicht nur per Darlehen aber besser als keinen Bodenbelag.)
Gruß Ziggi
Urteile scheint es keine zu geben :cry:
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
xschmusekatzex99
Beiträge: 5
Registriert: 30.09.2009 08:19
Wohnort: werl

Beitrag von xschmusekatzex99 »

hallo ziggi

danke für den tipp schau da heut abend gleich mal rein

im mietvertrag steht drin das wir für tapete (farben) und fussboden selbst verantwortlich sind
wie ich schon schrieb ich hab volle unterstützung auch von der für mich zuständigen mitarbeiterin der leistungsabteilung (denn bei mir gibt es ein vorgeschichte :( )
und auch als darlehn würden es wir nehmen steht auch mit im antrag
die küche hat der vermieter aber gefliesst dies hilft auch schon :wink:

sobald ich was höre vom amt melde ich mich

und ich gebe nicht auf und wenn es in den widerspruch geht

ganz lieben gruss
ela :lol:
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo xschmusekatzex99,

Da laut eurem Mietvertrag eindeutig geregelt ist das der Mieter für den Bodenbelag zuständig ist, sehe ich eigentlich keine Probleme, wenn diese nicht durch die ARGE-mitarbeiter Hausgemacht werden.8)
Das Gesetz steht da auf eurer seite, ich hoffe das alles klappt.

Drücke ganz doll die Daumen. :wink:
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Interessante Fundsache
http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=170
PDF öffnen und durchlesen. :P
hilft villeicht?!!

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten