Betriebskosten Nachzahlung abgelehnt!!! HILFE
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Betriebskosten Nachzahlung abgelehnt!!! HILFE
Hallo ihr Lieben,
bin ganz neu hier weil ich ein großes Poblem habe und zwar folgendes:
Ich habe sofort nach erhalt die BK 2008 bei der Arge abgeben. In der Annahme das die Nachzahlung übernommen wird.
So jetzt nach fast 6 Wochen wunderte ich mich das ich keinen Bescheid bekam das mir die Nachzahlung übernommen wird, da hab ich erst gemerkt das die auf der arge ja auch nen antrag dafür wollen das es übernommen wird so das habe ich dann jetzt auch getan. Nun kam der Ablehnungsbescheid da ich den Antrag auf Übernahme zu spät abgegeben habe was allerdings nicht mit absicht passiert ist. Nun meine Frage ist das Rechtens oder kann ich dagegen Widerspruch einlegen es handelt sich um knapp 1000 die ich nicht einfach so übrig habe.
Freu mich über jede Antwort!!
Liebe grüße
bin ganz neu hier weil ich ein großes Poblem habe und zwar folgendes:
Ich habe sofort nach erhalt die BK 2008 bei der Arge abgeben. In der Annahme das die Nachzahlung übernommen wird.
So jetzt nach fast 6 Wochen wunderte ich mich das ich keinen Bescheid bekam das mir die Nachzahlung übernommen wird, da hab ich erst gemerkt das die auf der arge ja auch nen antrag dafür wollen das es übernommen wird so das habe ich dann jetzt auch getan. Nun kam der Ablehnungsbescheid da ich den Antrag auf Übernahme zu spät abgegeben habe was allerdings nicht mit absicht passiert ist. Nun meine Frage ist das Rechtens oder kann ich dagegen Widerspruch einlegen es handelt sich um knapp 1000 die ich nicht einfach so übrig habe.
Freu mich über jede Antwort!!
Liebe grüße
Re: Betriebskosten Nachzahlung abgelehnt!!! HILFE
Hallo,lyla2009 hat geschrieben: Nun meine Frage ist das Rechtens oder kann ich dagegen Widerspruch einlegen
na klar Widerspruch einlegen. Du kannst ja mal fragen, ob sie ein Guthaben auch nicht anrechnen würden, wenn Du nicht extra einen Antrag stellst. Da wüssten sie ja auch, warum man das Schreiben abgibt.
LG
Hallo, da Helfe ich dann mal weiter
Der 3. Senat des Landessozialgerichts Chemnitz hat in zweiter Instanz entschieden, dass Hartz-IV Empfänger bis zu vier Jahre rückwirkend ihre Wohnnebenkostennachzahlungen zur Erstattung bei der zuständigen Arge einreichen können.
Das Sächsische Landessozialgericht erklärte die bisher von den Argen vorgetragene Rechtsauffassung für - rechtswidrig - , wonach Betriebskostennachzahlungen nur nach sofortigem Antrag übernommen werden könnten.
Quelle: Sozialticker (http://www.sozialticker.com/hartz-iv-em ... #more-7693)
Den gesamten Wortlaut des Urteils findest Du unter Sozialgerichtsbarkeit (Sächsisches Landessozialgericht/L 3 AS 164/07) (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=)
Ein vergleichbares Urteil aus deiner Region habe ich bisher nicht gefunden.
Sollte es Dir jedoch aufgrund der Höhe der Nachzahlung unmöglich sein, die Bearbeitungszeit eines Widerspruchs abzuwarten (da wird sich oftmals viel Zeit gelassen ), kann ich nur empfehlen, einen Rechtsanwalt (Fachgebiet Sozialgesetzgebung) mit der Wahrung Deiner Interessen zu beauftragen.
Der 3. Senat des Landessozialgerichts Chemnitz hat in zweiter Instanz entschieden, dass Hartz-IV Empfänger bis zu vier Jahre rückwirkend ihre Wohnnebenkostennachzahlungen zur Erstattung bei der zuständigen Arge einreichen können.
Das Sächsische Landessozialgericht erklärte die bisher von den Argen vorgetragene Rechtsauffassung für - rechtswidrig - , wonach Betriebskostennachzahlungen nur nach sofortigem Antrag übernommen werden könnten.
Quelle: Sozialticker (http://www.sozialticker.com/hartz-iv-em ... #more-7693)
Den gesamten Wortlaut des Urteils findest Du unter Sozialgerichtsbarkeit (Sächsisches Landessozialgericht/L 3 AS 164/07) (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=)
Ein vergleichbares Urteil aus deiner Region habe ich bisher nicht gefunden.
Sollte es Dir jedoch aufgrund der Höhe der Nachzahlung unmöglich sein, die Bearbeitungszeit eines Widerspruchs abzuwarten (da wird sich oftmals viel Zeit gelassen ), kann ich nur empfehlen, einen Rechtsanwalt (Fachgebiet Sozialgesetzgebung) mit der Wahrung Deiner Interessen zu beauftragen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo
zu: "das die auf der arge ja auch nen antrag dafür wollen das es übernommen wird" fällt mir nur ein:
Leistungen nach SGB II hattest Du doch beantragt und die umfassen sehrwohl auch die KdU´s.
Also ist eigentlich kein separater Antrag erforderlich für die Betriebskostennachzahlung weil der § 22 zum SGB II gehört.
Näheres auf Folie 68 bei Harald Thomé
Gruss
zu: "das die auf der arge ja auch nen antrag dafür wollen das es übernommen wird" fällt mir nur ein:
Leistungen nach SGB II hattest Du doch beantragt und die umfassen sehrwohl auch die KdU´s.
Also ist eigentlich kein separater Antrag erforderlich für die Betriebskostennachzahlung weil der § 22 zum SGB II gehört.
Näheres auf Folie 68 bei Harald Thomé
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
So ihr lieben hatte ja heute den termin auf der arge war eine dreiviertel stunde dort und es ist nix dabei rausgekommen sie werden die nachzahlunhg nicht übernehmen da ich diesen antrag auf übernahme zu spät gestellt habe is es jetzt mein problem leider haben mir eure urteile auch nicht weiter geholfen der sb meinte das wären einzelfälle das geht ihn garnix an .
ich soll doch mein vermieter fragen ob ich es in raten von meinen geld zahlen kann ja soweit so gut jetzt steh ich da mit fast 1000 euro nachzahlung und hab keine ahnung woher ich das nehmen soll.
so wollte euch das nur berichten was rausgekommen ist
vielen dank noch mal für eure hilfe auch wenn es nix gebracht hat
liebe grüße
ich soll doch mein vermieter fragen ob ich es in raten von meinen geld zahlen kann ja soweit so gut jetzt steh ich da mit fast 1000 euro nachzahlung und hab keine ahnung woher ich das nehmen soll.
so wollte euch das nur berichten was rausgekommen ist
vielen dank noch mal für eure hilfe auch wenn es nix gebracht hat
liebe grüße
Nebenkosten
Hallo
Verlang die Ablehnung SCHRIFTLICH...und gehe dann in den Widerspruch...sollte auch das nichts bringen, KLAGE EINREICHEN beim Zuständigen Sozialgericht..dieses ist Kostenlos
Torsten
Verlang die Ablehnung SCHRIFTLICH...und gehe dann in den Widerspruch...sollte auch das nichts bringen, KLAGE EINREICHEN beim Zuständigen Sozialgericht..dieses ist Kostenlos
Torsten
Hallo
Wenn "der sb meinte das wären einzelfälle das geht ihn garnix an"
dann wird es ihn sehrwohl was angehen wenn durch sein Verhalten ein weiterer Fall beim Sozialgericht landet (inkl. Bauchlandung ARGE-seitig)
und die dadurch entstandenen Kosten von seiner ARGE getragen werden müssen.
Bis zu seiner Landung (auf dem Boden der Vernunft) beschäftige ihn doch mal mit der Überprüfung aller bisherigen Bescheide derweil Du Dich (nach Abholung eines Beratungshilfescheins beim Amtsgericht) am derzeit noch verfügbaren Sonnenschein erfreust der Dir auf dem Weg zu einem Anwalt die Stimmung etwas aufhellen möge.
Gruss
und allen Erfolg sowie Geduld
Wenn "der sb meinte das wären einzelfälle das geht ihn garnix an"
dann wird es ihn sehrwohl was angehen wenn durch sein Verhalten ein weiterer Fall beim Sozialgericht landet (inkl. Bauchlandung ARGE-seitig)
und die dadurch entstandenen Kosten von seiner ARGE getragen werden müssen.
Bis zu seiner Landung (auf dem Boden der Vernunft) beschäftige ihn doch mal mit der Überprüfung aller bisherigen Bescheide derweil Du Dich (nach Abholung eines Beratungshilfescheins beim Amtsgericht) am derzeit noch verfügbaren Sonnenschein erfreust der Dir auf dem Weg zu einem Anwalt die Stimmung etwas aufhellen möge.
Gruss
und allen Erfolg sowie Geduld
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den die Übernahme der Betriebs- und Heizkostennachzahlung vom 15.07.2009 ablehnenden Bescheid vom 23.09.2009 lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.
Begründung:
Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung wurde zum Zwecke, der Kostenübernahme, sofort nach Erhalt d.h. Zeitnah beim zuständigen Sachbearbeiter eingereicht. Der von Ihnen im Bescheid als verspätet zurückgewiesene förmliche Antrag auf Übernahme dieser Kosten wurde am 21.09.2009 gestellt. Da sich eine förmliche Antragstellung aus dem SGB II nicht ergibt ist der Zeitpunkt dieses Antrags jedoch unerheblich.
Desweitern besteht keine Antragsfrist, somit kann auch keine Verjährung eintreten.
Da die Betriebskostenabrechnung Zeitnah abgegeben wurde, brauch die Nachforderung als Teil der Kosten für Unterkunft nicht Extra beantragt werden.
Erhält der SGB II Träger die Rechnung, nachdem der Bewilligungsbescheid erlassen wurde, muss er die Nachforderung nach § 48 Abs. 1 S.2 Nr.1 SGB X übernehmen.
Der Anspruch auf Leistungen ist entgegen der Auffassung der Arge nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Nachforderung erst am 21.09.2009 bei der Arge geltend gemacht wurde. Ein derartiger Ausschluss ist gesetzlich nicht vorgesehen. Insbesondere liegen wegen der verspäteten Geltendmachung noch keine Schulden im Sinne des § 22 Abs. 5 SGB II (in Kraft ab 1.4.2006) bzw. § 34 SGB XII vor, deren Übernahme durch die Arge nur unter engen Voraussetzungen erfolgen müsste.
Auch ein Nachträglich eingereichter Antrag auf Übernahme der Kosten für Betriebskostennachzahlung ist als Leistung der Unterkunft zu Übernehmen. Das ergibt sich aus § 40 Abs.1 S 1 SGB II im Vergleich mit § 44 Abs.1 S 1 SGB X.
Ich beantrage daher, die entstandene Betriebskostennachzahlung als Leistung der Unterkunft zu Übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ist das ok so oder muss ich etwas verändern !!
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den die Übernahme der Betriebs- und Heizkostennachzahlung vom 15.07.2009 ablehnenden Bescheid vom 23.09.2009 lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.
Begründung:
Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung wurde zum Zwecke, der Kostenübernahme, sofort nach Erhalt d.h. Zeitnah beim zuständigen Sachbearbeiter eingereicht. Der von Ihnen im Bescheid als verspätet zurückgewiesene förmliche Antrag auf Übernahme dieser Kosten wurde am 21.09.2009 gestellt. Da sich eine förmliche Antragstellung aus dem SGB II nicht ergibt ist der Zeitpunkt dieses Antrags jedoch unerheblich.
Desweitern besteht keine Antragsfrist, somit kann auch keine Verjährung eintreten.
Da die Betriebskostenabrechnung Zeitnah abgegeben wurde, brauch die Nachforderung als Teil der Kosten für Unterkunft nicht Extra beantragt werden.
Erhält der SGB II Träger die Rechnung, nachdem der Bewilligungsbescheid erlassen wurde, muss er die Nachforderung nach § 48 Abs. 1 S.2 Nr.1 SGB X übernehmen.
Der Anspruch auf Leistungen ist entgegen der Auffassung der Arge nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Nachforderung erst am 21.09.2009 bei der Arge geltend gemacht wurde. Ein derartiger Ausschluss ist gesetzlich nicht vorgesehen. Insbesondere liegen wegen der verspäteten Geltendmachung noch keine Schulden im Sinne des § 22 Abs. 5 SGB II (in Kraft ab 1.4.2006) bzw. § 34 SGB XII vor, deren Übernahme durch die Arge nur unter engen Voraussetzungen erfolgen müsste.
Auch ein Nachträglich eingereichter Antrag auf Übernahme der Kosten für Betriebskostennachzahlung ist als Leistung der Unterkunft zu Übernehmen. Das ergibt sich aus § 40 Abs.1 S 1 SGB II im Vergleich mit § 44 Abs.1 S 1 SGB X.
Ich beantrage daher, die entstandene Betriebskostennachzahlung als Leistung der Unterkunft zu Übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ist das ok so oder muss ich etwas verändern !!
Liest sich gut.. Per Einschreiben los damit..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.