hallo wir sind im märz 2009 in eine andere wohnung gezogen. nun kam noch eine letzte abrechnung der alten wohnung für heizung und warmwasser, ganze 227 euro nachzahlung sind entstanden.
dies habe ich an unsere arge gereicht mit der bitte um kostenübernahme. diese 227 euro wurden vollständig von der arge übernommen. an der kostenübernahme war dann auch gleich ein zettel dran in dem man uns unwirtschaftlichkeit vorwirft....dies war nur auf die heizkosten bezogen.
dieses schreiben sollen wir unterschreiben, dass wenn nocheinmal solche hohe nachzahlung kommt, uns nur noch ein teil davon bezahlt wird......muss ich das ding unterschreiben? ich meine es war ja auch ein ziemlich kalter winter, die energiepreise steigen, wir hatten fast immer ne kalte bude im winter - trotz heizens, es war nicht gedämmt, wir haben im erdgeschoss gewohnt
kann man sich weigern das ding zu unterschreiben?
man wirft uns unwirtschaftliches verhalten vor
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Nach § 22 SGB II sind aber die Heizkosten voll zu übernehmen, es sei denn, es wird dem HE unwirtschaftliches Heizen nachgewiesen. Dieser Nachweis dürfte kaum führbar sein mit dem Hinweis auf die Unwirtschaftlichkeit der einzigen vorhandenen Heizung, denn darauf hat der HE keinen Einfluss.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
