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Betriebskostenabrechnung 2008 => aber ?

Verfasst: 23.09.2009 21:39
von BlueAngelsEyes
Hallo,

ich habe meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 bekommen und würde ein Guthaben ausgezahlt bekommen.
Seit Februar 2009 bin ich leider Hartz4 Empfänger und ich muss jetzt die nächsten Tage einen Folgeantrag ausfüllen.

Meine Frage lautet: Behält das Amt mein Guthaben, obwohl ich 2008 kein Hartz4 Empfänger war?

Danke!!!

Verfasst: 23.09.2009 21:49
von DjTermi
Hallo,
ja, andersrum würden sie Dir ja auch Helfen wenn Du eine Nachzahlung gehabt hättest.

Verfasst: 23.09.2009 21:53
von Corica
DjTermi hat geschrieben:Hallo,
ja, andersrum würden sie Dir ja auch Helfen wenn Du eine Nachzahlung gehabt hättest.
und warum dem mit der axt nicht ?
verbraucht er zuviel strom oder ist dies in der grundsicherung
enthalten ?
mfg dieter

Verfasst: 23.09.2009 21:55
von DjTermi
:?: :?: :?: :?:

Das Guthaben ist anrechenbares Einkommen nach § 11 Abs. 1 S. 1 SGB-II