Betriebskostenabrechnung 2008 => aber ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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BlueAngelsEyes
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Betriebskostenabrechnung 2008 => aber ?

Beitrag von BlueAngelsEyes »

Hallo,

ich habe meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 bekommen und würde ein Guthaben ausgezahlt bekommen.
Seit Februar 2009 bin ich leider Hartz4 Empfänger und ich muss jetzt die nächsten Tage einen Folgeantrag ausfüllen.

Meine Frage lautet: Behält das Amt mein Guthaben, obwohl ich 2008 kein Hartz4 Empfänger war?

Danke!!!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
ja, andersrum würden sie Dir ja auch Helfen wenn Du eine Nachzahlung gehabt hättest.
Zuletzt geändert von DjTermi am 23.09.2009 21:56, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Corica
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Beitrag von Corica »

DjTermi hat geschrieben:Hallo,
ja, andersrum würden sie Dir ja auch Helfen wenn Du eine Nachzahlung gehabt hättest.
und warum dem mit der axt nicht ?
verbraucht er zuviel strom oder ist dies in der grundsicherung
enthalten ?
mfg dieter
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

:?: :?: :?: :?:

Das Guthaben ist anrechenbares Einkommen nach § 11 Abs. 1 S. 1 SGB-II
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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