Hallo,
ich habe meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008 bekommen und würde ein Guthaben ausgezahlt bekommen.
Seit Februar 2009 bin ich leider Hartz4 Empfänger und ich muss jetzt die nächsten Tage einen Folgeantrag ausfüllen.
Meine Frage lautet: Behält das Amt mein Guthaben, obwohl ich 2008 kein Hartz4 Empfänger war?
Danke!!!
Betriebskostenabrechnung 2008 => aber ?
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Hallo,
ja, andersrum würden sie Dir ja auch Helfen wenn Du eine Nachzahlung gehabt hättest.
ja, andersrum würden sie Dir ja auch Helfen wenn Du eine Nachzahlung gehabt hättest.
Zuletzt geändert von DjTermi am 23.09.2009 21:56, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Das Guthaben ist anrechenbares Einkommen nach § 11 Abs. 1 S. 1 SGB-II
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.