EAO + Selbständigkeit
Verfasst: 21.09.2009 08:00
Hallo,
ich bin selbständig und erhalte ergänzendes ALG II.
Meine Einnahmen aus meiner Selbständigkeit reichen aus dem Grund nicht aus, weil ich nur sehr sporadisch Aufträge erhalte.
Das läuft etwa nach folgendem Muster:
Ich erhalte einen Auftrag für z.B. 2 Monate.
Den ersten Monat muss ich irgendwie vorfinanzieren.
Im 2. Monat kommen die ersten Zahlungen aus dem Auftrag an, durch die Vorfinanzierung und die Lebenshaltungskosten erhalte ich aber noch ergänzendes ALG II.
Im 3. Monat läuft der Hauptteil meiner Einkünfte ein, gleichzeitig stellt die Arge die Zahlungen ein (alles natürlich angegeben).
Im 4. Monat stelle ich wieder einen Antrag auf Hartz IV.
Soweit, so gut.
Nun erhalte ich einen Auftrag in 500km Entfernung von meiner Wohnung, so dass ich im Gegensatz zu bisher unmöglich ortsanwesend sein kann.
Ich muss es also melden, die Frage ist nur:
WAS muss ich alles melden? Und was hat der SB zu genehmigen?
Genügt es, wenn ich dem Sachbearbeiter einfach mitteile,
"um meine Abhängigkeit von Hilfe zum Lebensunterhalt zu verringern und/oder abzukürzen habe ich alles in meinen Kräften stehende unternommen, um einen Auftrag zu erhalten.
Ich habe auch kurzfristig einen Auftrag für 2 Monate ab..... in 500km Entfernung von meiner Wohnung erhalten.
Näheres steht in der EKS, zu deren monatlicher Abhabe ich mich in der EGV verpflichtet habe.
Ich beantrage also Ortsabwesenheit für 2 Monate, damit ich meine Abhängigkeit von ALG II vermindern und/oder abkürzen kann"
Ich bin der Meinung, mehr muss der SB nicht wissen.
Gibt es hier jemand, der Erfahrung hat im Umgang der Arge(n) mit Ortsabwesenheit bei Selbständigen?
Dank + Gruß
Leopold Bloom
ich bin selbständig und erhalte ergänzendes ALG II.
Meine Einnahmen aus meiner Selbständigkeit reichen aus dem Grund nicht aus, weil ich nur sehr sporadisch Aufträge erhalte.
Das läuft etwa nach folgendem Muster:
Ich erhalte einen Auftrag für z.B. 2 Monate.
Den ersten Monat muss ich irgendwie vorfinanzieren.
Im 2. Monat kommen die ersten Zahlungen aus dem Auftrag an, durch die Vorfinanzierung und die Lebenshaltungskosten erhalte ich aber noch ergänzendes ALG II.
Im 3. Monat läuft der Hauptteil meiner Einkünfte ein, gleichzeitig stellt die Arge die Zahlungen ein (alles natürlich angegeben).
Im 4. Monat stelle ich wieder einen Antrag auf Hartz IV.
Soweit, so gut.
Nun erhalte ich einen Auftrag in 500km Entfernung von meiner Wohnung, so dass ich im Gegensatz zu bisher unmöglich ortsanwesend sein kann.
Ich muss es also melden, die Frage ist nur:
WAS muss ich alles melden? Und was hat der SB zu genehmigen?
Genügt es, wenn ich dem Sachbearbeiter einfach mitteile,
"um meine Abhängigkeit von Hilfe zum Lebensunterhalt zu verringern und/oder abzukürzen habe ich alles in meinen Kräften stehende unternommen, um einen Auftrag zu erhalten.
Ich habe auch kurzfristig einen Auftrag für 2 Monate ab..... in 500km Entfernung von meiner Wohnung erhalten.
Näheres steht in der EKS, zu deren monatlicher Abhabe ich mich in der EGV verpflichtet habe.
Ich beantrage also Ortsabwesenheit für 2 Monate, damit ich meine Abhängigkeit von ALG II vermindern und/oder abkürzen kann"
Ich bin der Meinung, mehr muss der SB nicht wissen.
Gibt es hier jemand, der Erfahrung hat im Umgang der Arge(n) mit Ortsabwesenheit bei Selbständigen?
Dank + Gruß
Leopold Bloom