Hallo,
ich bin selbständig und erhalte ergänzendes ALG II.
Meine Einnahmen aus meiner Selbständigkeit reichen aus dem Grund nicht aus, weil ich nur sehr sporadisch Aufträge erhalte.
Das läuft etwa nach folgendem Muster:
Ich erhalte einen Auftrag für z.B. 2 Monate.
Den ersten Monat muss ich irgendwie vorfinanzieren.
Im 2. Monat kommen die ersten Zahlungen aus dem Auftrag an, durch die Vorfinanzierung und die Lebenshaltungskosten erhalte ich aber noch ergänzendes ALG II.
Im 3. Monat läuft der Hauptteil meiner Einkünfte ein, gleichzeitig stellt die Arge die Zahlungen ein (alles natürlich angegeben).
Im 4. Monat stelle ich wieder einen Antrag auf Hartz IV.
Soweit, so gut.
Nun erhalte ich einen Auftrag in 500km Entfernung von meiner Wohnung, so dass ich im Gegensatz zu bisher unmöglich ortsanwesend sein kann.
Ich muss es also melden, die Frage ist nur:
WAS muss ich alles melden? Und was hat der SB zu genehmigen?
Genügt es, wenn ich dem Sachbearbeiter einfach mitteile,
"um meine Abhängigkeit von Hilfe zum Lebensunterhalt zu verringern und/oder abzukürzen habe ich alles in meinen Kräften stehende unternommen, um einen Auftrag zu erhalten.
Ich habe auch kurzfristig einen Auftrag für 2 Monate ab..... in 500km Entfernung von meiner Wohnung erhalten.
Näheres steht in der EKS, zu deren monatlicher Abhabe ich mich in der EGV verpflichtet habe.
Ich beantrage also Ortsabwesenheit für 2 Monate, damit ich meine Abhängigkeit von ALG II vermindern und/oder abkürzen kann"
Ich bin der Meinung, mehr muss der SB nicht wissen.
Gibt es hier jemand, der Erfahrung hat im Umgang der Arge(n) mit Ortsabwesenheit bei Selbständigen?
Dank + Gruß
Leopold Bloom
EAO + Selbständigkeit
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Leopold Bloom
Lies mal in den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II bei § 7 besonders Randziffer 7.58a nach.
EAO gilt nicht für Hilfeempfänger die nicht arbeitslos sind, und das bist Du als aufstockender Selbständiger.
Viel Erfolg bei Deinem Auftrag.
Gruss
Lies mal in den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II bei § 7 besonders Randziffer 7.58a nach.
EAO gilt nicht für Hilfeempfänger die nicht arbeitslos sind, und das bist Du als aufstockender Selbständiger.
Viel Erfolg bei Deinem Auftrag.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hi, Melinde,Melinde hat geschrieben:Hallo Leopold Bloom
Lies mal in den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II bei § 7 besonders Randziffer 7.58a nach.
EAO gilt nicht für Hilfeempfänger die nicht arbeitslos sind, und das bist Du als aufstockender Selbständiger.
Viel Erfolg bei Deinem Auftrag.
Gruss
ich danke dir für den genauen Fundstellenverweis!
Ich hatte irgendwas der Art im Hinterkopf, aber ohne dich hätte ich das wohl nie gefunden!
Ich werde also so vorgeben wie o.a., weil da steht auch dass der Zeitpunkt Abreise und Wiederkehr notiert werden sollen.
Die Arge versucht bei mir alles, was sie kann, um mir bei meiner Selbständigkeit Knüppel zwischen die Beine zu werfen und mir meinen Job so schwer wie möglich zu machen.
Dabei finden die nie, nie, NIE einen normalen Arbeitsplatz für mich:
Ich bin 53 Jahre alt und praktisch berufslebenslang selbständig.
Wenn ich nicht selbst immer wieder Aufträge an Land ziehen würde, könnten die mich, realistisch betrachtet, lebenslang verhartzen.
Aber statt mich zu unterstützen, versuchen sie mir Schwierigkeiten zu bereiten, wo immer es geht.
Davon jedoch am Do mehr, jetzt hat erst einmal mein neuer Job, oder vielmehr die Vorbereitung darauf Vorrang.
Gruß Leopold Bloom
Das siehst Du glaube ich nicht richtig??
Hallo,
ich glaube fast, dass da andere Gründe hinter stecken,
weshalb die vom Amt, Leuten wie Dir "Knüppel zwischen die Beine stecken" !!
So ein Fall wie der deinige, bedeutet für den/die Sachbearbeiter nämlich richtig Arbeit!!:Fall aufrufen, Daten eingeben, Berechnungen durchführen, Überweisungsträger ändern, Leistungsrückforderungen erheben, dann noch den Zahlungsverkehr überwachen.....und und und,-- und wenn der Sachbearbeiter meint er sei fertig,da kommst Du schon wieder mit einem neuen Autrag, der wieder alles über den Haufen schmeißt!
Denen ist es lieber,wenn alle im " Gleichschritt leben", damit Ruhe im
Karton herrscht!
Wie Du das regeln könntest, weiß ich nicht!
ich glaube fast, dass da andere Gründe hinter stecken,
weshalb die vom Amt, Leuten wie Dir "Knüppel zwischen die Beine stecken" !!
So ein Fall wie der deinige, bedeutet für den/die Sachbearbeiter nämlich richtig Arbeit!!:Fall aufrufen, Daten eingeben, Berechnungen durchführen, Überweisungsträger ändern, Leistungsrückforderungen erheben, dann noch den Zahlungsverkehr überwachen.....und und und,-- und wenn der Sachbearbeiter meint er sei fertig,da kommst Du schon wieder mit einem neuen Autrag, der wieder alles über den Haufen schmeißt!
Denen ist es lieber,wenn alle im " Gleichschritt leben", damit Ruhe im
Karton herrscht!
Wie Du das regeln könntest, weiß ich nicht!