Hallo!
Vor Alg2 bekam ich kurz Alg1, davor Überbrückungsgeld, meine Alg2-Sachbearbeiterin hat sich alle Kontoauszuege gekrallt, kopiert und penibel durchgeforsted, dabei ist ihr aufgefallen, dass mein Wohngeld wohl während meines Überbrükungsgeldes (also damals) ein wenig hoch war und hat da jetzt auch schon hingemailt!!!! Dabei habe ich halt 1. während dieser Zeit heftige Verluste gemacht und zweitens: HALLO????? WO LEBEN WIR DENN??? ICH HABE Alg2 FÜR DIE ZUKUNG BEANTRAGT UND NICHT FÜR DIE VERGANGENHEIT!! IST DIE VERRÜCKT? WAS SCHÜFFELT DIE IN MEINEN ALTEN SACHEN RUM????
Das ist doch nicht für den aktuellen Bezug von Belang, zu versuchen mich beim Wohnamt anzuschwärzen, oder???
Ist das OK, darf die das, oder ist das ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Weiss jemand was dazu??
Bearbeiterin findet Traumjob: Ausspähen alter Daten! 1984?
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Wohngeld vor ALGII
Da Du ALGI + Wohngeld erhalten hast, muss Dir bei der Berechnung der ALGII - Leistung ein befristeter Zuschlag gewährt werden. Dieser befristete Zuschlag ergibt sich aus Deinem Einkommensverlust (Differenzbetrag zwischen ALGI + Wohngeld und der ALGII Leistung).
Je höher Dein Einkommen aus ALGI + Wohngeld war, um so höher ist der monatliche befristete Zuschlag!!!
Im Grunde hat die Sachbearbeiterin Dir noch einen gefallen getan, denn dieses "Schnüffeln" führt zu einer höheren ALGII - Leistung!
Wie wird der Übergangszuschlag berechnet?
Arbeitslosengeld des Betroffenen
+ Wohngeld
---------------------------
- ALG II/Sozialgeld der Bedarfsgemeinschaft inklusive Zuschüsse für Miete und Heizung
---------------------------
= 2/3 der Differenz
max. 160 Euro für den Betroffenen
max. 320 Euro bei Paaren
max. 60 Euro pro minderjährigem Kind
Tipp: Die Chancen auf den Zuschlag bzw. eine höhere Summe steigen, wenn man als Empfänger von Arbeitslosengeld I Wohngeld bezieht. Daher rasch prüfen, ob sich ein Wohngeldantrag lohnt.
Je höher Dein Einkommen aus ALGI + Wohngeld war, um so höher ist der monatliche befristete Zuschlag!!!
Im Grunde hat die Sachbearbeiterin Dir noch einen gefallen getan, denn dieses "Schnüffeln" führt zu einer höheren ALGII - Leistung!
Wie wird der Übergangszuschlag berechnet?
Arbeitslosengeld des Betroffenen
+ Wohngeld
---------------------------
- ALG II/Sozialgeld der Bedarfsgemeinschaft inklusive Zuschüsse für Miete und Heizung
---------------------------
= 2/3 der Differenz
max. 160 Euro für den Betroffenen
max. 320 Euro bei Paaren
max. 60 Euro pro minderjährigem Kind
Tipp: Die Chancen auf den Zuschlag bzw. eine höhere Summe steigen, wenn man als Empfänger von Arbeitslosengeld I Wohngeld bezieht. Daher rasch prüfen, ob sich ein Wohngeldantrag lohnt.