Bearbeiterin findet Traumjob: Ausspähen alter Daten! 1984?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mephisto234
Beiträge: 2
Registriert: 26.12.2005 21:03

Bearbeiterin findet Traumjob: Ausspähen alter Daten! 1984?

Beitrag von Mephisto234 »

Hallo!
Vor Alg2 bekam ich kurz Alg1, davor Überbrückungsgeld, meine Alg2-Sachbearbeiterin hat sich alle Kontoauszuege gekrallt, kopiert und penibel durchgeforsted, dabei ist ihr aufgefallen, dass mein Wohngeld wohl während meines Überbrükungsgeldes (also damals) ein wenig hoch war und hat da jetzt auch schon hingemailt!!!! Dabei habe ich halt 1. während dieser Zeit heftige Verluste gemacht und zweitens: HALLO????? WO LEBEN WIR DENN??? ICH HABE Alg2 FÜR DIE ZUKUNG BEANTRAGT UND NICHT FÜR DIE VERGANGENHEIT!! IST DIE VERRÜCKT? WAS SCHÜFFELT DIE IN MEINEN ALTEN SACHEN RUM????

Das ist doch nicht für den aktuellen Bezug von Belang, zu versuchen mich beim Wohnamt anzuschwärzen, oder???
Ist das OK, darf die das, oder ist das ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Weiss jemand was dazu??
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Wohngeld vor ALGII

Beitrag von Carola »

Da Du ALGI + Wohngeld erhalten hast, muss Dir bei der Berechnung der ALGII - Leistung ein befristeter Zuschlag gewährt werden. Dieser befristete Zuschlag ergibt sich aus Deinem Einkommensverlust (Differenzbetrag zwischen ALGI + Wohngeld und der ALGII Leistung).

Je höher Dein Einkommen aus ALGI + Wohngeld war, um so höher ist der monatliche befristete Zuschlag!!!

Im Grunde hat die Sachbearbeiterin Dir noch einen gefallen getan, denn dieses "Schnüffeln" führt zu einer höheren ALGII - Leistung!

Wie wird der Übergangszuschlag berechnet?

Arbeitslosengeld des Betroffenen
+ Wohngeld
---------------------------
- ALG II/Sozialgeld der Bedarfsgemeinschaft inklusive Zuschüsse für Miete und Heizung
---------------------------
= 2/3 der Differenz

max. 160 Euro für den Betroffenen
max. 320 Euro bei Paaren
max. 60 Euro pro minderjährigem Kind

Tipp: Die Chancen auf den Zuschlag bzw. eine höhere Summe steigen, wenn man als Empfänger von Arbeitslosengeld I Wohngeld bezieht. Daher rasch prüfen, ob sich ein Wohngeldantrag lohnt.
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