sperrung weil ich den freund besuche????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Romi
Beiträge: 6
Registriert: 20.09.2009 08:56

sperrung weil ich den freund besuche????

Beitrag von Romi »

hallo

ich beziehe leider gottes hartz 4. an den wochenenden besuche ich meinen freund der 100km weg er hat eine arbeit...
bisher war das auch immer okay so
meine frage kann mir das jobcenter jetzt mit kürzungen der leistungen komme da ich an den wochenenden kein "selbstversorger" bin da ich bei meinem freund bin????
wenn das nicht der fall ist wäre ein § xy sehr hilfreich
ich habe weder kinder / noch mein freund
beziehe keine miete/ wohne im elternhaus / mein freund hat ne eigene wohnung
bin 34 jahre
falls noch mehr daten benötigt werden nur fragen ;o)
für eine rasche antwort wäre ich sehr dankbar

lg romi
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
wenn Du dein Haushalt hast, und dein Freund sein. Kann da nichts passiern.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
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Beitrag von wuschel04 »

Hallo,

es dürfte die ARGE herzlich wenig interessieren, ob Du an Wochenenden Deinen Freund besuchst und wie Du an diesen Wochenenden Deinen Lebensunterhalt bestreitest... - die ARGE fragt doch auch garnicht erst, wo Du Dich an Wochenenden aufhältst, oder? M.W. ist niemand verpflichtet, der ARGE einen "Wochenendausflug" mitzuteilen...

M.f.G.
wuschel04
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