Sabotageamt? Hilfe! (darlehen, strom...)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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der mit der axt tanzt
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.2009 17:11

Sabotageamt? Hilfe! (darlehen, strom...)

Beitrag von der mit der axt tanzt »

hallo zusammen

Zur Sache:

509 euro nachzahlung an rwe - (strom UND gas) obwohl ich imho weniger verbraucht habe als vorher. Auf keinen fall mehr.
naja

In der arge:
Mir sagte man, (auf anfrage sogar die “leiterin” des amtes) dass ein darlehen nicht möglich sei. Die arge sei ja keine bank! Mit der zusatzbegründung, dass es bei mir schon einmal vorgekommen ist. (welch argument!! - alles lief reibungslos -geld zurückgezahlt und notfall war beseitigt.)
Ausserdem bräuchte ich ja keine “medizinischen apparate zum überleben” und bin alleinstehend.

Ich gab mich der leiterin gegenüber stümperhaft, erwähnte aber mehrmals und immer wieder dass eine wohnung so nicht “bewohnbar” ist und die willkürliche ablehnung unfair, aber vor allem sinnlos sei.
Ausserdem bin ich sichtbar (chronisch) krank.

(für die einladung zum "medizinischen dienst" musste ich eine evb unterschreiben, da nur so ein "neuartiges" profiling angelegt werden könne :shock: [welches mir mit verlaub ziemlich albern erschien] )

Es hiess lapidar ich solle es doch “einfach gerichtlich versuchen” einzuklagen, wobei meine chancen angeblich sehr gering wären. Was afaik so überhaupt nicht stimmt.

(Zwei tage vorher wollte eine andere sachbearbeiterin es scheinbar ohne zu zögern gewähren, sie hatte aber kaum zeit. Ich war auch knapp dran. Die dame war heute “leider nicht da”..)

Die (mittlerweile drei) sachbearbeiter taten alle ein bisschen so, als wolle ich frecherweise geld schnorren! Irgendwie scheinen die gar nicht zu begreifen in was für ner beschissenen situation man als "kunde" steckt!

Eine unbeteiligte, anwesende sachb. hat mir auf meine deutlich verzweifelte frage was sie denn dazu sage, mit abwertendem blick und ton zu verstehen gegeben dass ich sie nerve. ohne spass alles


Das macht doch alles keinen sinn. :arrow: Sabotageamt!?

Ich sitz gleich wieder im dunklen. :?


Hat denn vieleicht von euch einer einen rat?

namaste
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo der mit der axt tanzt

Zunächst einmal musst Du versuchen mit dem Energieliferanten eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Gelingt das nicht (was wahrscheinlich sein wird) schriftlichen Antrag wegen Darlehen stellen wegen eintretender Notlage bei Sperrung, gleichzeitig zum Sozialgericht wegen einstweiliger Anordnung da Du nicht warten kannst bis ein Gericht entschieden hat.

Das unverschämte Dumgebabbel der Sabotageamtsmitarbeiter sollte sich bei diesen nach Feierabend in Form eines Lichtbogens rächen wenn der heimische Lichtschalter betätigt wird.

Die alles Gute und Erfolg

Gruss
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Erich
Beiträge: 17
Registriert: 04.03.2007 17:38

Beitrag von Erich »

Hallo
Du schimpf hier rum, gibst aber zu wenig daten!
1. Muss du strom und Gas in deiner Rechnung erstmal trennen.
2. wird Gas in angemessenheit vom amt übernommen,
grösse der wohnung und mon.gas abschlag wär wichtig um zu beurteilen ob eine angemessenheit vorliegt.

So kann man seine seine erfahrung und schritte teilen!

gruss
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Erich

Aus den Informationen von der mit der axt tanzt ist klar erkennbar gewesen das er ein Darlehen für Stromrechnung benötigt.

Oder kennst Du gasbetriebene med. Geräte? :) nix für ungut
Gruss
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der mit der axt tanzt
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.2009 17:11

Beitrag von der mit der axt tanzt »

Danke Melinde. (schöner name übrigens..)

Und auch danke an Erich.

Hab noch keinen strom, auch keine power für übrig jetzt grade.

War beim sogenanntem "ärztlichem dienst", wegen meiner krankheit. Kam mir vor wie beim schlachter, schien alles ziemlich sinnlos auch... 9euro busgeld weg für dinge, die wir auch am telefon hätten regeln können.......aber darum geht es nicht.

Der doc meinte, dass in dem arge-auftrag drinstehen würde dass bei mir auch ein drogentest gemacht werden soll. Am besten sofort.
:shock: :shock: :shock:

Ich hab gesagt dass es mir aber komisch vorkommt- und dass ich jetzt auch nicht könnte. (urin).
Die damen waren merkwürdig nett und einverstanden, meinten dann kommen sie nacher - oder donnerstag. Wir haben uns auf freitag geeinigt.
Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden und weiss nicht was ich tun soll. Das ist mir auch viel zu privat. Ich hab nichts verbrochen.
Es geht doch um meine krankheit (autoimmunerkrankung) und nicht um irgendwelche drogen.

Was wollen die von mir? Wisst ihr ob das rechtens ist oder ob ich den test vieleicht einfach verweigern kann? Hab ehrlichgesagt am wochenende noch bei nem kumpel einen mitgeraucht, somit wäre das ergebnis auf jeden fall positiv.

Oh man ey.....
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo der mit der axt tanzt

Selbst die Fahrtkosten zum Amtsarzt sind zu erstatten, Antrag stellen und darauf hinweisen das man Dich diesbezüglich nicht aufgeklärt hatte.

Gruss

Zu: "somit wäre das ergebnis auf jeden fall positiv"
Flüssigkeit, in großen Mengen zu sich genommen schwemmen diverse Substanzen schneller aus dem Körper. Es sollten schon enorm große Mengen Flüssigkeit sein die Du über die nächten Tage verteilt zu Dir nimmst.
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ayumi
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Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Mir stellt sich aber die Frage, ob die Anordnung zu solch einem Test Rechtmäßig ist. Also ich würde mich ehrlich gesagt weigern. Dann würde es vermutlich zu irgendwelchen Sanktionen kommen.

Aber dürfen die das denn wirklich verlangen? Oder nur bei Verdacht?

LG
der mit der axt tanzt
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.2009 17:11

Beitrag von der mit der axt tanzt »

ich versteh das nicht, das macht alles keinen logischen sinn.
Ausser dass die mich fertig machen wollen, was sie bereits geschafft haben.

Ich bin doch wegen meiner schweren chronischen krankheit dagewesen, der arzt kannte die krankheit, jeder arzt weiss welche auswirkungen hat- das scheint aber keinen zu interessieren. Immer kommt was neues. Die untersuchung war mehr als lachhaft. Ein ergebniss, ne einschätzung oder beurteilung hab ich auch nichts von gehört.

Ich fühle mich nicht nur von der arge hintergangen, sondern auch verletzt , beschädigt- misshandelt.

Ich muss mir einen anwalt nehmen oder so, was soll das denn alles......

Was "passiert" mir wohl, wenn ich doch zugebe mir einen geraucht zu haben? Arge-mässig?

Und danach`? Hausbesuche? Drogentherapie? Genetische untersuchung? Freundliche Selbstmordempfehlung? :roll:

Ich frag mich vor allem ob der doc dann DARÜBER schweigen müsste ?! So dass in meiner (sabot)arge nur ankommt dass ich eben berufsunfähig bin?

Ich war doch wegen meiner krankheit da...

Strom hab ich ja auch keinen...die machen mich fertig.


der verbrecher peter hartz hat ein bundesverdienstkreuz bekommen
Zuletzt geändert von der mit der axt tanzt am 23.09.2009 20:36, insgesamt 1-mal geändert.
Corica
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Beitrag von Corica »

eine frage geht dein rechner mit batterie.
oder von wo schreibst du ?
mfg dieter
der mit der axt tanzt
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Beitrag von der mit der axt tanzt »

beim bekannten

danke der nachfrage

mfg
Corica
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Beitrag von Corica »

der mit der axt tanzt hat geschrieben:beim bekannten

danke der nachfrage

mfg
OK. Tipp ! bei zahlungsverzug auf zahlungsbereitschaft
hinweisen und auf § 33 II 2 AVBEItV berufen.
Du kannst auch zum gericht gehen und eine sperre
aufheben lassen.
mfg dieter
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

ACHTUNG !!!

Nach der Bestimmung des § 33 II 2 AVBEItV dieser Vorschrift besteht ein Leistungsverweigerungsrecht nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht und hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen
nachkommt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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