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Umzug vom Kind

Verfasst: 17.09.2009 08:40
von Knolli
hallo

haben folgende frage..wir wohnen zu viert in einer BG meine freundin ihren sohn 9 jahre und meine tochter 2 jahre....der sohn möchte nun zum vater ziehn.....beide haben das gemeinsame sorgerecht und umgangsrecht.....habe eben beim amt nachgefragt was wir alles vorlegen müssen wenn der sohn zum vater zieht...abmeldung kindergeld usw ist alles ok..das wissen wir auch...aber meine SB sagte sie bräuchte auch eine bescheinigung vom hiesigem jugendamt das der sohn umziehn darf...habe sowas noch nie gehört wenn beide elternteile das gemeinsame sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht haben....ist das so richtig?

bitte um eine antwort da der umzug kurz bevor steht

torsten

Verfasst: 18.09.2009 21:53
von D_C
Hallo Knolli,

nein, eine solche Bescheinigung gibt es nicht. Selbst wenn es sie geben würde, das geht die Arge nichts an. Diese Behörde ist nicht in der Fürsorgepflicht für Kinder.

Lass dir von der SB mal die rechtliche Begründung zeigen, da wird sie passen müssen.

Gruß, DC

Verfasst: 23.09.2009 09:55
von wuschel04
Hallo,

das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht ist sicherlich nicht Sache der ARGE, wohl aber die Frage, welche Personenzahl sich in der BG aufhält bzw. Mitglied der BG ist. Wenn der ARGE die Veränderung (Umzug des Kindes) rechtzeitig mitgeteilt wird, dürfte die ARGE auch zufrieden sein... :)

M.f.G.
wuschel04