Betriebskostenabrechnungen Nachforderung von 5 Jahren
Verfasst: 16.09.2009 15:31
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bekomme seit 2004 Hartz 4 (bzw.Sozialhilfe, bevor der Name Hartz 4 kam) als Hilfe zum Lebensunterhalt, weil die Löhne von meinem Mann und von mir zum Leben nicht reichen. Ich habe in dieser Zeit nie die Betriebskostenabrechnung vorgelegt. Es waren bestimmt mal Nachzahlungen und mal Erstattungen ( ich weiß es gar nicht mehr). Ich habe nie daran gedacht das der ARGE zu geben (Beträge glaube nie über 200, 00€). Jetzt September 2009 erhalte ich einen Brief, mit der Aufforderung, die Betriebskostenabrechnungen 2004,2005,2006,2007,2008 vorzulegen. Ich weiß nicht ob ich diese noch alle habe, was mache ich wenn nicht (2004 war ein Umzug,=Chaos)?
Meine Frage, für wieviel zurückliegende Jahre ist die ARGE berechtigt, diese Nachweise zu verlangen (warum erst jetzt)? Und dürfen sie die Nachweise auch von der Zeit der Sozialhilfe verlangen? (In die Sozialhilfe bin ich gerutscht, weil ich Selständig war und das Hochwasser 2002 meine Existenz vernichtet und Vater Staat mir nicht half).
Vielen Dank schon mal im voraus. Ich gehe gleich mal in den Keller, Unterlagen suchen.

Meine Frage, für wieviel zurückliegende Jahre ist die ARGE berechtigt, diese Nachweise zu verlangen (warum erst jetzt)? Und dürfen sie die Nachweise auch von der Zeit der Sozialhilfe verlangen? (In die Sozialhilfe bin ich gerutscht, weil ich Selständig war und das Hochwasser 2002 meine Existenz vernichtet und Vater Staat mir nicht half).

Vielen Dank schon mal im voraus. Ich gehe gleich mal in den Keller, Unterlagen suchen.