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Betriebskostenabrechnungen Nachforderung von 5 Jahren

Verfasst: 16.09.2009 15:31
von Schmetterling
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bekomme seit 2004 Hartz 4 (bzw.Sozialhilfe, bevor der Name Hartz 4 kam) als Hilfe zum Lebensunterhalt, weil die Löhne von meinem Mann und von mir zum Leben nicht reichen. Ich habe in dieser Zeit nie die Betriebskostenabrechnung vorgelegt. Es waren bestimmt mal Nachzahlungen und mal Erstattungen ( ich weiß es gar nicht mehr). Ich habe nie daran gedacht das der ARGE zu geben (Beträge glaube nie über 200, 00€). Jetzt September 2009 erhalte ich einen Brief, mit der Aufforderung, die Betriebskostenabrechnungen 2004,2005,2006,2007,2008 vorzulegen. Ich weiß nicht ob ich diese noch alle habe, was mache ich wenn nicht (2004 war ein Umzug,=Chaos)? :oops:
Meine Frage, für wieviel zurückliegende Jahre ist die ARGE berechtigt, diese Nachweise zu verlangen (warum erst jetzt)? Und dürfen sie die Nachweise auch von der Zeit der Sozialhilfe verlangen? (In die Sozialhilfe bin ich gerutscht, weil ich Selständig war und das Hochwasser 2002 meine Existenz vernichtet und Vater Staat mir nicht half). :(
Vielen Dank schon mal im voraus. Ich gehe gleich mal in den Keller, Unterlagen suchen.

Verfasst: 17.09.2009 13:31
von Schmetterling
Hallo, kann mir jemand helfen, ich habe schon morgen einen Termin beim Arbeitsamt[ zu meiner Frage gestern (16.09.)]. Vielen Dank liebe Grüße

Verfasst: 17.09.2009 16:59
von ayumi
Normalerweise muss man die Heizkosten/Betriebskostenabrechnung jedes Jahr unaufgefordert vorlegen. Vermutlich ganz besonders dann, wenn ein Guthaben vorhanden ist. Ob das jetzt in Deinem Fall für die ganzen Jahre so richtig ist, weiss ich nicht. Mir ist so, als wenn ich letztens was von zwei Jahren Rückwirkend gelesen habe. Da 2008 jetzt aktuell ist, dann vermutlich zusätzlich 2006 und 2007. Aber ich lege mich nicht fest.

Kannst ja mal schreiben, wie es weiter geht.

LG

Verfasst: 17.09.2009 20:20
von DjTermi
Naja, Du hättest Dir ja von dein VM eine Kopie geben lassen können von den ganzen Jahren.. Oder sind da Guthaben die Du nicht gemeldet hast ?

Verfasst: 18.09.2009 05:44
von Schmetterling
Na klar ist da ein Guthaben, hatte ich nicht gemeldet, das ist auch meine Frage. Habe alle Unterlagen gefunden. Aber im Jahr 2005 also für 2004 ist ein Guthaben von ca. 360,00€ gewesen. In diesem Jahr gab es noch kein Hartz 4 sondern es war Sozialhilfe. Und um die Miete bezahlen zu können, bekam ich Wohngeld. Ist nun das AA berechtigt mir dieses Guthaben wegzunehmen, es kam ja auch nicht vom AA?
Kann mir jemand da eine Antwort geben oder weiß jemand, wo ich mich da erkundigen kann? Ich gebe heute alle Betriebskostenabrechnungen ab, aber das AA wird bestimmt sagen, ich muß dies zurückzahlen (die wissen genau, dass man das alles nicht weiß). Vielleicht weiß jemand besser Bescheid als ich. Vielen vielen Dank.
Claudia

Verfasst: 18.09.2009 10:08
von Melinde
Hallo Schmetterling

SGB II und SGB XII gilt seit 1.1.2005, das BSHG gilt nicht mehr.

Zur Anrechnung von Einnahmen schau mal in § 82 Einsatz des Einkommens und des Vermögens und SGB II § 11.
Gehupt wie gesprungen, zahlen steht an.

Gruss

zu "(die wissen genau, dass man das alles nicht weiß)"

und genau deshalb gibt es die §§ 13 - 15 im SGB I