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Erstattungsbescheid: widersprechen oder nicht?
Verfasst: 12.09.2009 18:11
von lgg1969
Hallo!
Meine Nachbarin ist allein erziehende Mutter. Die Tochter ist 10 Jahre alt. Von Juli bis Sept. hat sie Regelsatz 359,00 und für die Tochter 251,00 bekommen. Heute hat sie ein Änderungsbescheid und ein Erstattungsbescheid gekriegt. In Änderungsbescheid steht wieder die alte Regelleistung, die bis Juli war (351,00 und 211,00), und laut Erstattungsbescheid muss sie den Unterschied für 3 Monate zurück zahlen. Stimmt das, oder soll sie widersprechen? Danke.
Verfasst: 12.09.2009 19:20
von nozona
welche gründe sind für die geforderte rückzahlung genannt worden?
Verfasst: 12.09.2009 19:37
von lgg1969
Überzahlung.
Zitat:" Hierbei handelt es sich um eine irrtümliche Überweisung ohne Verwaltungsakt und insofern um eine zu Unrecht erbrachte Leistung"
Verfasst: 13.09.2009 00:37
von Melinde
Hallo lgg1969
Das ist völliger Mist was als Regelbedarf im Änderungsbescheid steht. Siehe SGB II § 74
Seit 1.7.2009 sind 359 € für die Mutter und 251 € für die 10-jährige Tochter gültig. Allerdings gilt diese Erhöhung bei 6-13 jährigen nur bis Ende 2011.
Quelle Seite 429 unten
Widerspruch einlegen.
Gruss
Verfasst: 13.09.2009 07:51
von lgg1969
Danke sehr, meine Nachbarin ist sehr unsicher in solchen Sachen, und das hilft ihr bestimmt; wenn man weiß, worauf soll man hinweisen, es ist schon viel; wir werden Widerspruch einlegen, und ich informiere Sie weiter. Vielen Dank.
Verfasst: 13.09.2009 19:04
von DjTermi
Hallo,
dein Nachbar sollte dann Wiederspruch einlegen, wenn ihm Ende Juni die Juli-Leistung nicht in der ab dann gültigen Höhe berechnet wurde.
Gruß
Verfasst: 14.09.2009 07:35
von nozona
Also ich habe gestern nochmal aufgrund deines Posts alle meine Bescheide durchgesehen und habe ab Juli immer 359 für mich und 251 Euro für meine Kinder angrechnet bekommen. Von daher würde ich auch Widerspruch einlegen, bzw. gleich zur Leistungsabteilung traben, in einem persönlichen Gespräch kann man das wohl schneller klären.