Hallo tweety66
Es gibt weder eine Kinder-Mitnahme-Pflicht noch ein Mitzugs-Pflicht für unter 25-jährige.
= Folie 42
und zitiert aus Berlit in LPK-SGB II , 3. Auflage, § 22, Seite 492 bei Randziffer 88:
"..........Der Grundsicherungsträger hat keine rechtliche Möglichkeit, einen jungen Erwachsenen zu zwingen,
gemeinsam mit seinen Eltern in eine neue Unterkunft zu ziehen......"
und aus dem Gutachten von Prof. Dr. Peter Schruth
Zur Rechtsqualität des § 22 Abs.2a SGB II für junge Volljährige
mit Verselbständigungsbedarf(Seite 9):
„Ein erzwungener Mit-Umzug des jungen Volljährigen, also in die neue Wohnung der familiären Bedarfsgemeinschaft einziehen zu müssen,
wäre kaum mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit nach Art. 11 Grundgesetz und damit dem Recht, an jedem Ort innerhalb
des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, vereinbar. „
Daraus folgt, das Sohnemann Umzug in eine eigene Wohnung mit allem was dazugehört beantragen sollte.
Bei Ablehnung das übliche Procedere, besser durchsetzbar natürlich mit Hilfe eines Anwalts.
Gruss