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Betriebskostenrückzahlung

Verfasst: 12.09.2009 11:47
von nozona
Einen wunderschönen guten Tag!

Ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung bekommen und mich über die nette Summe der Rückzahlung erst mal gefreut. Gleichzeitig fiel mir natürlich ein, dass die ARGE diese Summe wieder abziehen wird.
Allerdings ergeben sich bei mir ein paar Fragen:

Wir (meine zwei Kinder und ich) sind im April 2008 in unsere Wohnung gezogen, die monatlich 565 Euro warm kostet.
Seit Februar 2009 beziehen wir Leistungen seitens der ARGE, weil mein Einkommen nicht den notwendigen Lebensbedarf deckt.
Die anerkannten Kosten für die Unterkunft lagen bei 548 Euro.

Ist die ARGE berechtigt, den vollen Betrag abzuziehen, obwohl sich die Rückzahlungen auf einen Zeitraum beziehen, in dem sie uns noch nicht unterstützen mussten und obwohl sie nicht den vollen Betrag anerkannt haben?
Verteilen sie den Betrag dann auf mehrere Monate oder wird das in einem Monat verrechnet? (Die Rückzahlung liegt über dem, was ich von der ARGE als Zuschuss erhalte.)

Es wäre schön, wenn ihr mir in der Hinsicht ein paar Tipps geben könntet.

(Und nein, ich will niemandem Geld vorenthalten oder mich bereichern, ich möchte mich nur informieren, weil ich schon rechnen muss, damit wir leben können.)

Re: Betriebskostenrückzahlung

Verfasst: 13.09.2009 19:12
von DjTermi
nozona hat geschrieben:
Ist die ARGE berechtigt, den vollen Betrag abzuziehen, obwohl sich die Rückzahlungen auf einen Zeitraum beziehen, in dem sie uns noch nicht unterstützen mussten und obwohl sie nicht den vollen Betrag anerkannt haben?
Hallo, ich würde JA sagen, da Du ja auch bei einer Nachzahlung die von der ARGe im Angemessenen rahmen erstatten bekommen würdest.

Gruß

Verfasst: 13.09.2009 19:24
von nozona
okay, danke schön für deine antwort.

Verfasst: 13.09.2009 23:53
von Ralf Hagelstein
Naja, fraglich ist a) die Methode und b) die mögliche Bereininung.

Klar ist, Nebenkosten, die die ARGE bezahlt hat, bekommt sie auch wieder zurück. Eine Rückzahlung, die den Zeitraum vor der Bedürftigkeit betrifft, wird wohl als Einkommen angerechnet. Fraglich für mich ist, ob hier Freibeträge berechnet werden müssten, oder nicht.

Verfasst: 14.09.2009 07:32
von nozona
Also mir leuchtet ein, dass sie einkommendes Geld als Einkommen rechnen, nur betrifft es ja einen Zeitraum, in dem ich noch ohne ALGII-Bezug war.
Ich werde jetzt erst mal alles zur ARGE schicken und dann weitersehen.
Trotzdem Danke für eure Gedanken dazu.