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Bitte schnellstmöglich helfen,bin ratlos!

Verfasst: 11.09.2009 13:47
von Ute2702
Hallo,habe ein großes Problem ,vielleicht kann mir jemand weiter helfen:Habe mich im Februar von meinem Mann getrennt und bin mit meiner damals 17.jährigen Tochter in eine 65 qm große Dachgeschosswohnung gezogen bestehend aus drei Zimmern. Ab Mai 2009 mußte ich Hartz 4 beantragen, da meine Ersparnisse aufgebraucht waren und ich noch keinen Job hatte oder vielmehr habe. Ende April ist meine Tochter 18 geworden und fiel natürlich auch in die Berechnung mit hinein,(Bedarfsgemeinschaft). Jetzt hat sie einen Jungen kennengelernt und will ausziehen und sich damit bei mir abmelden,so daß sie nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen ist.Sie möchte bei Ihrem Freund leben und meint sie bekommt so eine Arbeit! Als wenn das so einfach ist,da sie auch "nur" den Hauptschulabschluß hat und momentan einen 1,50 € Job macht,der ihr vom Arbeitsamt vorgeschrieben worden ist! Jetzt habe ich für mich die Angst das ich aus meiner Wohnung ,die ich mir gerade versucht habe,so gemütlich wie möglich einzurichten,wieder raus muß und meine Gelder dann auch wieder neu berechnet werden,da ich ja dann nur noch ein 1 Personenhaushalt bin. Meine Frage : kann sie bei mir überhaupt auziehen,es gibt doch diese Regelung U25? Sie meint ich müßte für sie ,da sie eben erst 18 ist ,ein Zimmer zur Verfügung stellen,und somit könnte ich in meiner Wohnung bleiben und somit würden auch Miete usw. weiterhin bezahlt werden! Ich kann mir das nur absolut nicht vorstellen und bin völlig durch den Wind! Kann mir jemand etwas Klarheit verschaffen wie es sich mit diesem Thema verhält! Vielen,vielen Dank im voraus! Ute

Verfasst: 11.09.2009 15:17
von DjTermi
Hallo Ute,
Ich werde Dir ´sollte es bis dahin nicht jeamnd anders tun genaueres noch sagen...( gerade ist es schlecht :( )

Verfasst: 11.09.2009 18:24
von ayumi
Hallo Ute,

ich versuchs mal. Also, wenn Deine Tochter offiziel bei Dir auszieht und sich bei ihrem Freund polizeilich anmeldet, wird sie vom Amt keine Leistungen mehr erhalten. Weder ihren Regelsatz noch Miete. Da greift, genau wie Du schreibst, die U25 Regelung. In diesem Fall wird das Amt Dich auch auffordern, Dir eine angemessene Wohnung zu suchen, da die jetzige für eine Person vermutlich zu teuer ist.
Ich weiss ja nicht, wie die finanziellen Verhältnisse des Freundes aussehen. Aber wenn er nicht gewillt und in der Lage ist, Deine Tochter komplett zu finanzieren, wird die junge Dame vermutlich schnell einsehen, das es so einfach wie sie es sich vorstellt, nicht ist.