hallo
ich schreibe für eine bekannte ...es geht um folgendes
sie lebt mit ihrem freund und ihren 17 jährigen sohn zusammen und bekommen hatz4 ....bei dem sohn ist nun folgendes eingetreten wie bei den anderen auch...mit unterhalt vom vater..und kindergeld fiel er aus der BG raus und bekommt noch zusätzlich wohngeld...nun folgendes...da der sohn aus der BG gefallen ist rechnet das amt trotzdem das kindergeld bei der BG an...bei meinen anderen bekannten ist es nicht so......es wurde schon widerspruch eingereicht aber abgelehnt...was soll man machen? denn soviel ich weiss wird nichts angerechnet sobald man aus der BG fällt wegen o.g gründen
kann jemand helfen?
torsten
Kindergeld
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Kann es sein das es bei den anderen Fall so ist, dass dieser aber nicht mehr bei den Eltern wohnt ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.