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Kaution...

Verfasst: 05.09.2009 08:15
von erdbeereis1111
Hallo...

Ich möchte demnächst eine neue Wohnung beziehen. In meiner jetztigen Wohnung habe ich die Kaution mit Hilfe einer Bankbürgschaft hinterlegt.
Nun wird das in der künftigen Wohnung nicht möglich sein, da ich nicht mehr, im Gegensatz zu damals arbeite...

Zahlt die ARGE die Kaution, wenn man selbst nicht über genügend Bargeld verfügt? Wenn ja, wie läuft das dann? Muss man der ARGE dann die Kaution in Raten zurück erstatten, oder wie funktioniert das genau?

Danke im vorraus...

Verfasst: 05.09.2009 12:24
von Melinde
Hallo erdbeereis1111

Antrag auf Übernahme der Kaution stellen, gibt es als Darlehen.

Aber Achtung, keine Tilgung während des Leistungsbezugs.

Gruss

Verfasst: 07.09.2009 10:24
von nakres
wenn ich mich da mal einmischen darf was heisst keine tilgung bei leistungsbezug. das erst getilgt werden kann wenn man keine leistung mehr bezieht ??

Verfasst: 07.09.2009 11:12
von Melinde
Hallo nakres

Genau das bedeutet es.

Schau mal hier bei Harald Thomé auf Folie 91

Gruss