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betriebskostenrückzahlung,obwohl damals noch kein hartz???

Verfasst: 04.09.2009 21:00
von hamiluna
hallo,

ich habe eine frage: seit oktober 2008 beziehe ich hartz 4. nun soll ich dem amt meine betriebskostenabrechnungen von 2007 und 2008 vorlegen (2007 hatte ich ein guthaben).wozu??ich habe doch 2007 noch kein hartz4 bekommen,dementsprechend auch keine vorauszahlung vom amt,warum also muss ich denen das guthaben zahlen?

ebenso 2008-ich habe erst ab oktober 2008 hartz4 erhalten,dementsprechend müsste ich doch dann auch nur eventuell entstandenen guthaben ab oktober zurückzahlen,richtig?

weiß jemand, wie das in diesem fall ist?

danke euch schonmal!

Re: betriebskostenrückzahlung,obwohl damals noch kein hartz?

Verfasst: 04.09.2009 21:49
von DjTermi
hamiluna hat geschrieben:,dementsprechend auch keine vorauszahlung vom amt,warum also muss ich denen das guthaben zahlen?
Du sollst denn das Guthaben zurückzahlen das Du 2007 bekommen hast ? Das kann nur ein irtum sein ...

Was genau steht denn im Schreiben ?