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Umzug zu Partner

Verfasst: 02.09.2009 08:32
von Schnuffeli
Hallo,
möchte zu meinem Freund ziehen von Bayern nach Hessen. Nun verdient der aber sehr gut, ich möchte mich aber nicht abhängig machen und man weiß ja nicht, ob das auch auf Dauer klappt.
Nun hab ich von meinem aktuellen Jobcenter erfahren, dass die Entscheidung, ob ich weiter ALG2 beziehen kann im Ermessen des Sachbearbeiters des zukünftigen Jobcenters liegt.
War auch schon einmal 1 Jahr mit einem Mann zusammen gezogen und da habe ich ALG2 weiter bekommen. Da sagte man mir, dass niemanden zugemutet werden könnte über 300 km umzuziehen, den Mann nur von Wochenende kennen zu können und von ihm abhängig zu sein. Da wurde mir erst einmal ein Jahr eingeräumt.
Kann mir da jemand helfen? Wie sieht da die Gesetzgebung wirklich aus.

Danke im voraus :D
Schnuffeli

Verfasst: 02.09.2009 18:04
von DjTermi
Hallo,

Natürlich wirst du weiter ALG II bekommen. ABER:

Du bildest dann eine Bedarfsgemeinschaft mit deinem Freund. Das Einkommen deines Freundes ist bei der Berechnung für deine ALG II-Leistung integriert. Es kann passiern das Du dann garnichts mehr bekommst.