Hallo liebe Fories,
ich habe eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe wo ich verpflichtet bin, mind. 3 Bewerbungen pro Monat vorzuweisen. Nun habe ich allerdings folgendes Problem: Da ich eine Tochter habe, die erst im Sept. bis 12 Uhr und ab Okt. bis 13 Uhr in den Kindergarten geht und ich alleinerziehend bin, habe ich für diese paar Stunden noch nichts gefunden. Sprich, da schon in den Stellenanzeigen die Arbeitzeitenm, die für mich nicht in Frage kommen, drinstehen, hab ich mich auch nicht beworben. Mit Minijob scheint es im Moment in Fürth recht Mau auszusehen, b.z.w. ich hab noch keinen gefunden.
Im Oktober muß ich wieder zu meiner SBin, aber was soll ich denn wegen den Bewerbungen machen?
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben.
Problem bei Bewerbungen und Eingliederungsvereinbarung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
@ayumi...das ist mir auch klar, nur auf Teilzeitstellen als Bäckereifachverkäuferin oder sontige Fachrichtungen, die mit meinen Beruf nichts zu tun haben, wird es etwas schwierig sein. Und die Teilzeitstellen wo für mich was wären, haben Arbeitszeiten was nicht mit den Kindergarten zu vereinbaren ist. Vorallem meine SBin will auch alle prüfen, was auch verständlich ist, aber nur mich irgendwo bewerben um diese 3 im Monat vollzubekommen ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache.
Was steht denn in der Eingliederungsvereinbarung drin um welche Stellen du dich bemühen solls ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ich würde einfach Initiativbewerbungen schreiben. Die Kopie davon legst du deiner SB vor. Bei 3 Bewerbungen pro Monat, dürfte das doch kein Problem sein.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
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