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Maximaler Mietzins

Verfasst: 25.12.2005 12:37
von michael73
So, mal wieder ne Frage, mein neuer ALG II Antrag läuft, nachdem ich jetzt wieder arbeitssuchend bin.

Wahrscheinlich wird dieser dem alten angepaßt, sodass ich wieder nur die max. mir zustehende Miete berücksichtigt bekomme (412 Euro bei 5 Personen).

Da ich aber 637 Euro bezahle, ist das eine Differenz von über 200 Euro, die mir logischer Weise beim Lebensunterhalt fehlen.

Wie kann ich dagegen vorgehen???? Ist nämlich so, umziehen ist nicht möglich, bin schon auf allen sozialen Ämtern wohnungssuchend gemeldet. Für ne 4 Zimmerwohnung sind schon vor mir mehrere hundert Personen gelistet, die ebenfalls eine solche Wohnung suchen, also der soziale Wohnungsmarkt macht mir keine Hoffnung. Privat findet man für das Geld auch nix und wenn, dann nur absolute Bruchbuden mit Schimmel oder im (sorry für den Ausdruck) im Zigeunerviertel einer 50 000 Einwohner Stadt.

Das nächste, wer bezahlt mir die Umzugskosten??? Ich selber kann se nicht tragen, hier bei Auszug renovieren, neue Küche kaufen, weil meine jetzige gehört dem Vermieter, Kaution zahlen, weil hier nix bezahlt, ein Transporter kostet Geld, bei Einzug renovieren etc. macht ca 5000!!!! Euro Kosten, die ich nicht habe.

Jetzt habe ich irgendwo mal gelesen, wenn ich dem Amt glaubhaft machen kann, dass man für das Geld nix bekommt, bestände die Möglichkeit ,dass Sie die Miete nochmals berechnen.

Kann mir einer von Euch hier weiterhelfen???

Danke erstma

Gruß und frohe Weihnachten, auch wenns dieses Jahr nix!!!! für die Kinder gegeben hat, weil woher sollen wir das nehmen???

Verfasst: 26.12.2005 13:29
von Gast
Die Arge muss die Miete voll übernehmen, soweit sie "angemessen" ist.
So steht es im Gesetz.

Als angemessen zu betrachten ist immer Wohnraum, der einen ortsüblichen Mietzins einer Wohnung in "normaler" Lage und Ausstattung entspricht.

Die Arge hat hier den Einzelfall zu prüfen.

Der eHb sollte hierzu z.B. beim örtlichen Mieterverein den aktuellen Mietspiegel der Gemeinde beschaffen, sofern ein solcher vorhanden ist.
Weiterhin sind Zeitungsanzeigen zu sammeln, schriftliche Anfragen an Vermieter und deren Antworten ebenso.

Sollte also die vom eHb bewohnte Wohnung dem örtlichen Mietmarkt entsprechen, eine Übernahme der vollen Miete beantragen.
Bewilligt dies die Behörde nicht, Widerspruch einlegen und die gesammelten Unterlagen einreichen.
Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, alle Unterlagen 3 mal kopieren und auf zum Sozialgericht.

Verfasst: 26.12.2005 19:29
von michael73
das klingt vernünftig, danke erstmal, also werde ich mich die nächsten Tage mal bei allen Vermietern, Maklern und Behörden unbeliebt machen, und denen noch im alten Jahr ein bischen Arbeit machen :)

Gibt es da einen Richtwert, wieviele Belege man vorlegen muß, denn der Mietspiegel besagt bei uns was ganz anderes, als es in der Praxis üblich ist.Somit könnten die sich ja an den Mietspiegel halten, und sagen, Pech gehabt :(

Verfasst: 29.12.2005 02:26
von Gast
Ich würde die Arge fragen, in welchem Umfang ich was und wie nachweisen soll. Dies natürlich schriftlich. Nach Erhalt der Antwort dazu eine Kostenübernahme beantragen. Evt. Wohnungsbesichtigungen kosten z.B. Fahrgeld, das Telefonat davor zur Terminvereinbarung z.B. auch, etc.

Alles, was die Arge von Dir verlangt, muss sie auch auf Antrag bezahlen.
Gewährt sie Dir Deine Auslagen nicht, ab zum Sozialgericht.