Umzug/Wohnung RLP nach Hessen
Verfasst: 29.08.2009 14:17
Hallo
Ich muss etwas ausholen damit meine Frage Sinn ergibt, ich hoffe das stört nicht
Also mein Mann, Sohn (11 Monate) und ich wohnen derzeit in RLP und beziehen ALG II, nun möchten wir in einen anderen Landkreis (Hessen) umziehen. Die hier ansässige ARGE genehmigte dies auch woraufhin wir begannen eine Wohnung zu suchen. Wir fanden dann doch recht schnell eine, der Vermieter und Familie stammen aus demselben Ort wie ich und meine restliche Familie. Die neue ARGE wollte das wir mit dem Mietvertrag und der Erlaubnis der alten ARGE vorbei schauen zur Voransicht, der Mietvertrag sollte hierfür nicht unterschrieben sein.
Aber immerhin hatte ich ja eine mündliche Zusage und einen ausgefüllten Mietvertrag, alles im Beisein meiner Mutter als Zeugin. Damit waren wir dann also bei der zukünftigen ARGE, die uns eine schriftliche Genehmigung erteilte besagte Wohnung anzumieten und Übernahme der Kaution. Die alte Wohnung hatte ich natürlich inzwischen gekündigt.
Daraufhin versuchte ich den Sohn des Vermieters zu erreichen, der dies alles mit uns aufgenommen hatte und an den uns auch die Mutter verwies.
Diesen erreichte ich dann ewigen nicht, seine Mutter verwies mich wieder nur an ihn. Dann rief er endlich an und sagte mir (ich zitiere) :" Oje oje ich glaube meine Mutter hat die Wohnung schon anderweitig jetzt vermietet!"
Der wolle sich aber am selben Tag melden ob er sich nicht täusche, ich war natürlich fix und fertig.
Er meldete sich natürlich nicht! Drei Tage später riefen wir ihn wieder an, woraufhin er etwas sagte von einer anderen Wohnung die frei werde, er würde das klären und sich melden...
War ein guter Scherz, er meldete sich natürlich nicht mehr und war ab da auch nicht mehr zu erreichen.
Nun versuchten wir natürlich eine neue Wohnung im Kreis zu finden.
Jetzt komme ich zu den Kernfragen meines Beitrages.
Wir haben eine andere Wohnung gefunden, diese ist aber teurer als Wohnung a. 15€ mehr KM, 5m² größer und die Kaution ist hier 3 Monatsmieten und nicht nur 2, also ist auch diese höher.
Trotzdem liegen wir was Größe und Preis angeht im erlaubten Feld, was auch zusage bei Wohnung a war.
Kann die Wohnung trotzdem jetzt abgelehnt werden weil sie teurer als Wohnung a ist? Das mit dem Mietvertrag war immerhin kein Eigenverschulden.
Außerdem gab die Dame auf der ARGE Limburg (Kreis Limburg Weilburg) die Auskunft sie würden höchstens Mietkaution in Höhe von 780€ gewähren, aber laut § 551 BGB ist es doch auf 3 Monatsmieten geregelt?!
Ich hoffe mein Beitrag ist gut verständlich und freue mich auf schnelle Antworten (die Zeit drängt etwas, da unsere Wohnung nur noch bis 30.09.2009 läuft)
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
LG
Feli

Ich muss etwas ausholen damit meine Frage Sinn ergibt, ich hoffe das stört nicht

Also mein Mann, Sohn (11 Monate) und ich wohnen derzeit in RLP und beziehen ALG II, nun möchten wir in einen anderen Landkreis (Hessen) umziehen. Die hier ansässige ARGE genehmigte dies auch woraufhin wir begannen eine Wohnung zu suchen. Wir fanden dann doch recht schnell eine, der Vermieter und Familie stammen aus demselben Ort wie ich und meine restliche Familie. Die neue ARGE wollte das wir mit dem Mietvertrag und der Erlaubnis der alten ARGE vorbei schauen zur Voransicht, der Mietvertrag sollte hierfür nicht unterschrieben sein.
Aber immerhin hatte ich ja eine mündliche Zusage und einen ausgefüllten Mietvertrag, alles im Beisein meiner Mutter als Zeugin. Damit waren wir dann also bei der zukünftigen ARGE, die uns eine schriftliche Genehmigung erteilte besagte Wohnung anzumieten und Übernahme der Kaution. Die alte Wohnung hatte ich natürlich inzwischen gekündigt.
Daraufhin versuchte ich den Sohn des Vermieters zu erreichen, der dies alles mit uns aufgenommen hatte und an den uns auch die Mutter verwies.
Diesen erreichte ich dann ewigen nicht, seine Mutter verwies mich wieder nur an ihn. Dann rief er endlich an und sagte mir (ich zitiere) :" Oje oje ich glaube meine Mutter hat die Wohnung schon anderweitig jetzt vermietet!"
Der wolle sich aber am selben Tag melden ob er sich nicht täusche, ich war natürlich fix und fertig.
Er meldete sich natürlich nicht! Drei Tage später riefen wir ihn wieder an, woraufhin er etwas sagte von einer anderen Wohnung die frei werde, er würde das klären und sich melden...

Nun versuchten wir natürlich eine neue Wohnung im Kreis zu finden.
Jetzt komme ich zu den Kernfragen meines Beitrages.
Wir haben eine andere Wohnung gefunden, diese ist aber teurer als Wohnung a. 15€ mehr KM, 5m² größer und die Kaution ist hier 3 Monatsmieten und nicht nur 2, also ist auch diese höher.
Trotzdem liegen wir was Größe und Preis angeht im erlaubten Feld, was auch zusage bei Wohnung a war.
Kann die Wohnung trotzdem jetzt abgelehnt werden weil sie teurer als Wohnung a ist? Das mit dem Mietvertrag war immerhin kein Eigenverschulden.
Außerdem gab die Dame auf der ARGE Limburg (Kreis Limburg Weilburg) die Auskunft sie würden höchstens Mietkaution in Höhe von 780€ gewähren, aber laut § 551 BGB ist es doch auf 3 Monatsmieten geregelt?!
Ich hoffe mein Beitrag ist gut verständlich und freue mich auf schnelle Antworten (die Zeit drängt etwas, da unsere Wohnung nur noch bis 30.09.2009 läuft)

Vielen Dank schonmal im Vorraus!
LG
Feli