Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe ein sehr wichtiges Anliegen an sie!.
Es geht um meinen Sohn der 24 Jahre alt ist und noch bei uns Zuhause in der Wohnung lebt bzw. auch mit bei uns in der Bedarfsgemeinschaft Harz 4 ist.
Mein Sohn hat seit ca. 8 Jahren eine Physische krankheit, das heißt das er wenn er mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt oder unter stress steht (wie neue Arbeit oder irgendeine Maßnahme) ab einen bestimmt Punkt Angstzustände bekommt und darauf folgend auch starken Harndrank, obwohl er nichts gedrunken hat was Harntreibend oder ähnliches wirken könnte.
Im Amt für Arbeit und Soziales wurde auch im Mai oder Juni dieses Jahres wo mein Sohn das seiner Bearbeiterin Mitgeteilt hatte ein Ärztliches gutachten nach Aktenlage erstellt, was aber besagt das er mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könnte, wobei aber mein Sohn erst im Juli diesen Jahres bei der Physiologin einen Termin bekommen hatte und, die Ärztin aber auch gesagt hatte das die Erkrankung die solange vorliegt nicht von einen Tag auf den anderen geheilt werden kann. Aber leiter waren die ergebnisse nicht in das gutachten Miteingeflossen, da mein Sohn zwar bei zuweisung einer Maßnahme jeden Tag 20 km vom Wohnort bis zum Maßnahme Ort fahren müßte, er es aber leiter nicht schaffen würde da seine Medikamente nicht so schnell anschlagen als wir gehofft haben.
Mein Sohn übt ja auch in Wohnort nähe einen 165 ? basis Job aus. Daher wollte ich gerne Wissen was ich da machen könnte um meinen Sohn zu helfen, da ich ihn ungern diese last aussetzen möchte, da er leider wenn es krank wird seinen 165 ? basis Job auch leider niccht an Krankheitstagen ausüben kann.
Ich hoffe sie können mir schnell helfen.
Ärztliches Gutachten
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