hallo zusammen,
also, meine Eltern haben Hartz 4 erhalten, jedoch muss der Teil von meiner Mama zurückgezahlt werden, was ich auch vertsehen kann. Aber der Fehler liegt nicht bei meinen Eltern, sondern bei der Sachbearbeiterin, die anscheinend nicht lesen kann, da meine Mutter in den Weiterbewilligungsbeschied (alle 3 Monate eingereicht) eingetragen hat, wo sie wieviel verdient und alle Angaben waren auch richtig. Nach mehr als einem Jahr und etlichen Weiterbewilligungsbescheiden hat die Sachbearbeiterin erst die Angaben anscheinend bemerkt und jetzt soll meine Mama das Geld zurückzahlen. Der Fehler liegt ja nicht bei meiner Mutter. Sie hat ja immer die richtigen Angaben gemacht.
Was kann ich jetzt machen? Widerspruch einlegen?
schöne grüße
Zu unrecht Hartz 4 bezogen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Zu Unrecht H4 Bezogen
Soweit ich weiß muß NICHTS zurückgezahlt werden, wenn das Amt sie Verrechnet hat, und Deine Mutter die Angaben richtig angegeben hat
Dieses ist dann ein Fehler von Seiten des Amtes, denn jeder Bürger hat das Recht auf Ordnungsgemäße Beratung usw vom Amt!!!
Torsten
Dieses ist dann ein Fehler von Seiten des Amtes, denn jeder Bürger hat das Recht auf Ordnungsgemäße Beratung usw vom Amt!!!
Torsten
Nachtrag
In der Regel wird versucht, das Geld beim Kunden zurück zu holen. Wenn aber das Amt den Fehler gemacht hat, sollte man sich weigern, zu zahlen. Normalerweise haben die städtischen Angestellten eine Eigenschadenversicherung, die für solche Sachen aufkommt, wenn der Angestellte, einen Fehler macht. Diese Versicherung wird nur nicht gern in Anspruch genomen. Voraussetzung ist aber, dass dem Amt alle Infos zur Verfügung standen, um die Leistungen in der richtigen Höhe zu berechnen.
Die ARGER muss deiner Mutter erst einmal begünden wann diese Überzahlung gewesen sein soll also für welchen Zeitraum, ebenfalls muss sie auch die genaue Höhe der zuviel erbrachten Leistungen auflisten, und ihre Forderung entsprechend begründen.
Ob deren Begründung dann allerdings zutrifft oder nicht währe dann zu prüfen und gegen entsprechende Aufhebungs- und Erstattungsbescheid sobald da einer kommt Widerspruch einzulegen...
Gruß
Ob deren Begründung dann allerdings zutrifft oder nicht währe dann zu prüfen und gegen entsprechende Aufhebungs- und Erstattungsbescheid sobald da einer kommt Widerspruch einzulegen...
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo,
m.W. ist ein "Rückforderungstatbestand" (SGB X) auch gegeben, wenn der Empfänger wußte oder ohne weiteres hätte erkennen können, daß ihm die gezahlte Leistung ganz oder teilweise nicht zustand. D.h., die falsche Bearbeitung durch einen SB führt eben nicht automatisch dazu, daß man nicht zur Kasse gebeten werden kann... Insoweit liegt m.E. "Knolli" mit seiner Ansicht nicht ganz richtig... - und mit der "Eigenschadenversiche- rung" des SB dürfte das schon gar nichts zu tun haben...
M.f.G.
wuschel04
m.W. ist ein "Rückforderungstatbestand" (SGB X) auch gegeben, wenn der Empfänger wußte oder ohne weiteres hätte erkennen können, daß ihm die gezahlte Leistung ganz oder teilweise nicht zustand. D.h., die falsche Bearbeitung durch einen SB führt eben nicht automatisch dazu, daß man nicht zur Kasse gebeten werden kann... Insoweit liegt m.E. "Knolli" mit seiner Ansicht nicht ganz richtig... - und mit der "Eigenschadenversiche- rung" des SB dürfte das schon gar nichts zu tun haben...
M.f.G.
wuschel04
Danke für die Antworten
Wenn die ARGE Geld bekommen soll, dann sind sie in allen Angelegenheiten sehr schnell
Also, meine Mutter hat am 25.08.2009 eine Auflistung erhalten und zwar soll vom 01.06.2008-31.05.2009 ein Betrag von 1070 Euro zurückgezahlt werden.
Die ARGE behauptet ja wirklich, dass meine Mama keine richtigen Angaben gemacht hat, aber ich habe selber 2 mal die Angaben für meine Mama gemacht und bin mir zu 100% sicher. Ich werde von der ARGE jetzt die Kopien der Weiterbewilligungsbescheide verlangen, damit ich wenigstens dafür sorgen kann, dass die SB ärger bekommt. Die ARGE hat sich schon sehr gut abgesichert mit ihren Paragraphen.
Meine Eltern waren wirklich unwissend. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Zum Glück hat mein Vater jetzt wieder eine Stelle gefunden und muss hoffentlich nie wieder zur ARGE.
Das Forum ist super, danke an alle!!!
Wenn die ARGE Geld bekommen soll, dann sind sie in allen Angelegenheiten sehr schnell
Also, meine Mutter hat am 25.08.2009 eine Auflistung erhalten und zwar soll vom 01.06.2008-31.05.2009 ein Betrag von 1070 Euro zurückgezahlt werden.
Die ARGE behauptet ja wirklich, dass meine Mama keine richtigen Angaben gemacht hat, aber ich habe selber 2 mal die Angaben für meine Mama gemacht und bin mir zu 100% sicher. Ich werde von der ARGE jetzt die Kopien der Weiterbewilligungsbescheide verlangen, damit ich wenigstens dafür sorgen kann, dass die SB ärger bekommt. Die ARGE hat sich schon sehr gut abgesichert mit ihren Paragraphen.
Meine Eltern waren wirklich unwissend. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Zum Glück hat mein Vater jetzt wieder eine Stelle gefunden und muss hoffentlich nie wieder zur ARGE.
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- Ralf Hagelstein
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- Registriert: 11.12.2005 18:07
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Wenn das Geld weg ist, ist es weg. Das nennt man "Entreicherung". Wo nichts ist, ist nichts zu holen. Wenn die ARGE richtig gehandelt haben sollte, was vor dem Sozialgericht erst bewiesen werden muss, kann dann die Schuld mit maximal 10% der Regelleisung des Schuldners abgezogen werden.
So sehe ich das. Gerichte können dies natürlich anders sehen.
So sehe ich das. Gerichte können dies natürlich anders sehen.