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Übergangsgeld

Verfasst: 27.08.2009 07:59
von heikonici
Hallo ich habe da mal ne frage ich bekomme Hartz4 mein Mann ist Krank wisst Ihr zufällig ob Übergangsgelt bei einer Reha auch so angerechnet wird wie Krankengeld , oder ob es bereinigt wird wie einkommen.DANKE


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Verfasst: 27.08.2009 14:17
von DjTermi
Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich im Allgemeinen nach den

* letzten Arbeitseinkünften, gemessen an der Beitragsleistung sowie
* bestimmten persönlichen Voraussetzungen (§ 20 SGB VI i.V.m. § 45 SGB IX).


Das Übergangsgeld während Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beträgt

* 75% der maßgeblichen Berechnungsgrundlage, wenn der Versicherte mindestens 1 Kind hat - für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, oder er pflegebedürftig ist und in häuslicher Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt, der ihn pflegt und deswegen eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, oder sein Ehegatte, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft lebt, pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.
* 68% der maßgeblichen Berechnungsgrundlage in allen anderen Fällen.


Wurde dem Versicherten bis zum Beginn der Rehabilitationsleistung oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld gezahlt und wurden zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird das Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Entgeltersatzleistung weitergezahlt.
Bezieher von Arbeitslosengeld II, die einen Anspruch auf Übergangsgeld haben, erhalten während der Teilnahme an der Rehabilitationsleistung vom Träger der Grundsicherung das Arbeitslosengeld II weiter gezahlt.

Der Rentenversicherungsträger erstattet dem Träger der Grundsicherung die auf die Zeit der Rehabilitationsleistung entfallenden Aufwendungen.
Hat der Versicherte bis unmittelbar vor der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Krankengeld bezogen und im Bemessungszeitraum Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, werden der Übergangsgeldberechnung die Daten zugrunde gelegt, die für die Krankengeldberechnung maßgeblich waren. Übergangsgeld und Krankengeld haben nicht die gleiche Höhe.