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Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Verfasst: 27.08.2009 01:08
von Andym28
Hallo,
ich Hofe mir kann jemand helfen, Ich werde ab 01.09.2009 Agl 2 beziehen, hatte aber kein Agl 1 bekommen wall mir ein paar tage fehlen. Hab ich Anspruch auf Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld?

Zuschlag

Verfasst: 27.08.2009 08:02
von Knolli
Hallo

Nein Du wirst Wahrscheinlich keinen Zuschlag bekommen, da diesen Zuschlag nur Hilfebedürftige bekommen, die vor dem Bezug von ALG2 ..ALG1 bekamen....der Zuschlag dient dazu, eine Art Überbrückung zu geben, das der Übergang zu ALG2 etwas abgefedert wird.

Torsten

Verfasst: 27.08.2009 09:09
von Andym28
Danke.
Das ist aber hart ich hab ca. 2000€ netto verdient und jetzt muss ich mit 1040€ zurechtkommen. :cry:

Zuschlag

Verfasst: 27.08.2009 09:13
von Knolli
Du schreibst

Hab ich Anspruch auf Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld?

Hast Du ALG 1 bekommen ?
Weil im Text oben schreibst Du das Dir ein paar Tage fehlten

Torsten

Verfasst: 27.08.2009 09:17
von Andym28
Nein hab ich nicht das ist ja das Problem. :roll:

Zuschlag

Verfasst: 27.08.2009 21:25
von Knolli
Dann bekommst Du leider keinen Zuschlag :cry:

Verfasst: 27.08.2009 22:22
von DjTermi
Hallo,
der befristete ALG II Zuschlag setzt voraus, dass nach
dem Erschöpfen des Arbeitslosengeldes I das ALG II
bezogen wird.

SGB II § 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.

Verfasst: 27.08.2009 23:39
von Andym28
Was kann man sonst noch beantragen.

Verfasst: 27.08.2009 23:58
von DjTermi
Du kannst Dich von den Rundfunkgebühren befreien lassen... und viel mehr ist da auch nicht...