Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
Hallo,
ich Hofe mir kann jemand helfen, Ich werde ab 01.09.2009 Agl 2 beziehen, hatte aber kein Agl 1 bekommen wall mir ein paar tage fehlen. Hab ich Anspruch auf Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld?
ich Hofe mir kann jemand helfen, Ich werde ab 01.09.2009 Agl 2 beziehen, hatte aber kein Agl 1 bekommen wall mir ein paar tage fehlen. Hab ich Anspruch auf Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld?
Zuschlag
Hallo
Nein Du wirst Wahrscheinlich keinen Zuschlag bekommen, da diesen Zuschlag nur Hilfebedürftige bekommen, die vor dem Bezug von ALG2 ..ALG1 bekamen....der Zuschlag dient dazu, eine Art Überbrückung zu geben, das der Übergang zu ALG2 etwas abgefedert wird.
Torsten
Nein Du wirst Wahrscheinlich keinen Zuschlag bekommen, da diesen Zuschlag nur Hilfebedürftige bekommen, die vor dem Bezug von ALG2 ..ALG1 bekamen....der Zuschlag dient dazu, eine Art Überbrückung zu geben, das der Übergang zu ALG2 etwas abgefedert wird.
Torsten
Hallo,
der befristete ALG II Zuschlag setzt voraus, dass nach
dem Erschöpfen des Arbeitslosengeldes I das ALG II
bezogen wird.
SGB II § 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.
der befristete ALG II Zuschlag setzt voraus, dass nach
dem Erschöpfen des Arbeitslosengeldes I das ALG II
bezogen wird.
SGB II § 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Du kannst Dich von den Rundfunkgebühren befreien lassen... und viel mehr ist da auch nicht...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.