Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Andym28
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Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Beitrag von Andym28 »

Hallo,
ich Hofe mir kann jemand helfen, Ich werde ab 01.09.2009 Agl 2 beziehen, hatte aber kein Agl 1 bekommen wall mir ein paar tage fehlen. Hab ich Anspruch auf Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld?
Knolli
Beiträge: 66
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Zuschlag

Beitrag von Knolli »

Hallo

Nein Du wirst Wahrscheinlich keinen Zuschlag bekommen, da diesen Zuschlag nur Hilfebedürftige bekommen, die vor dem Bezug von ALG2 ..ALG1 bekamen....der Zuschlag dient dazu, eine Art Überbrückung zu geben, das der Übergang zu ALG2 etwas abgefedert wird.

Torsten
Andym28
Beiträge: 7
Registriert: 27.08.2009 00:58

Beitrag von Andym28 »

Danke.
Das ist aber hart ich hab ca. 2000€ netto verdient und jetzt muss ich mit 1040€ zurechtkommen. :cry:
Knolli
Beiträge: 66
Registriert: 16.05.2008 20:58

Zuschlag

Beitrag von Knolli »

Du schreibst

Hab ich Anspruch auf Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld?

Hast Du ALG 1 bekommen ?
Weil im Text oben schreibst Du das Dir ein paar Tage fehlten

Torsten
Andym28
Beiträge: 7
Registriert: 27.08.2009 00:58

Beitrag von Andym28 »

Nein hab ich nicht das ist ja das Problem. :roll:
Knolli
Beiträge: 66
Registriert: 16.05.2008 20:58

Zuschlag

Beitrag von Knolli »

Dann bekommst Du leider keinen Zuschlag :cry:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
der befristete ALG II Zuschlag setzt voraus, dass nach
dem Erschöpfen des Arbeitslosengeldes I das ALG II
bezogen wird.

SGB II § 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andym28
Beiträge: 7
Registriert: 27.08.2009 00:58

Beitrag von Andym28 »

Was kann man sonst noch beantragen.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Du kannst Dich von den Rundfunkgebühren befreien lassen... und viel mehr ist da auch nicht...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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