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Berechnung

Verfasst: 24.08.2009 14:11
von Knolli
hallo

hab noch eine frage bez des bescheides

wir sind mit 4 personen im haushalt die wohnung ist angemessen aber der kleine 9 jahre fiel aus der bg weil er wohngeld bekommt mit kindergeld und UVG weil leiblicher vater nicht zahlt.......
ich verdiene zusätzlich 360 euro...da habe ich 152 euro freibetrag was auch normal ist....habe aber mal einen hartz4 rechner genommen bzw mehrere in dem alle standen zusätzlich 30 euro versicherungspauschale..meine sb sagte mir das die 30 euro in mein freibetrag drin sind...aber warum zeigen die 30 euro extra an? hier mal die rechnung
und bitte um antwort

torsten

Antragsteller (Hessen):
323.10 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
323.10 €
Kinder 5 Jahre und jünger:
215.40 €
Summe der Leistungen:
861.60 €


2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
410.00 €
Heizkosten :
0.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
410.00 €


3 Einkommen
Erwerbseinkommen:
360.00 €
Versicherungspauschale:
-30.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
0.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:
-152.00 €
Kindergeld:
164.00 €
Summe der Einkünfte:
342.00 €


Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
861.60 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
410.00 €
- Summe der Einkünfte:
342.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
929.60 €