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Einkommen

Verfasst: 21.08.2009 15:54
von Knolli
hallo

hab eine frage
ich habe einen minijob und verdiene zusätzlich im monat 360 euro....davon werden mir 152 euro als freibetrag gewährt....sprich 100 euro plus 20 % habe nun bei vielen hartz 4 rechnern unsere daten eingegeben und alle rechner zeigten mir an zu den freibetrag zusätzlich 30 euro versicherungspauschale.......ist es so das ich zusätzlich zu den freibetrag die 30 euro bekomme? da ich eine 2 jährige tochter habe und 164 euro noch kindergeld bekomme werden uns 372 euro als einkommen angerechnet....208 euro mein verdienst plus die 164 euro kindergeld...aber lt den h4 rechnern sind es nur 342 euro einkommen wegen den 30 euro vers pauschlae...soll ich widerspruch einlegen?

bitte um hilfe

torsten

Verfasst: 21.08.2009 17:24
von DjTermi
Es ist zu unterscheiden zwischen Erwerbseinkommen und sonstigem Einkommen (z.B. Kindergeld). Bei Erwerbseinkommen gibt es einen Grundfreibetrag von 100 Euro + 20% des Einkommens zwischen 100 und 800 Euro. Insoweit hast Du das korrekt berechnet.

Die 30 Euro Einkommensbereinigung gibt es bei sonstigem Einkommen und nicht bei Erwerbseinkommen. In der Summe des Freibetrages hat die ARGE mein ich also richtig gerechnet, auch wenn die Aufteilung Freibetrag und Einkommensbereinigung irreführend ist..

Die Versicherungspauschale von 30 Euro ist - wenn Erwerbs einkommen erzielt wird, im Grundfreibetrag enthalten.

Oder sehe ich das nun ganz falsch :roll: