Einkommen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Knolli
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Einkommen

Beitrag von Knolli »

hallo

hab eine frage
ich habe einen minijob und verdiene zusätzlich im monat 360 euro....davon werden mir 152 euro als freibetrag gewährt....sprich 100 euro plus 20 % habe nun bei vielen hartz 4 rechnern unsere daten eingegeben und alle rechner zeigten mir an zu den freibetrag zusätzlich 30 euro versicherungspauschale.......ist es so das ich zusätzlich zu den freibetrag die 30 euro bekomme? da ich eine 2 jährige tochter habe und 164 euro noch kindergeld bekomme werden uns 372 euro als einkommen angerechnet....208 euro mein verdienst plus die 164 euro kindergeld...aber lt den h4 rechnern sind es nur 342 euro einkommen wegen den 30 euro vers pauschlae...soll ich widerspruch einlegen?

bitte um hilfe

torsten
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Es ist zu unterscheiden zwischen Erwerbseinkommen und sonstigem Einkommen (z.B. Kindergeld). Bei Erwerbseinkommen gibt es einen Grundfreibetrag von 100 Euro + 20% des Einkommens zwischen 100 und 800 Euro. Insoweit hast Du das korrekt berechnet.

Die 30 Euro Einkommensbereinigung gibt es bei sonstigem Einkommen und nicht bei Erwerbseinkommen. In der Summe des Freibetrages hat die ARGE mein ich also richtig gerechnet, auch wenn die Aufteilung Freibetrag und Einkommensbereinigung irreführend ist..

Die Versicherungspauschale von 30 Euro ist - wenn Erwerbs einkommen erzielt wird, im Grundfreibetrag enthalten.

Oder sehe ich das nun ganz falsch :roll:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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