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Mein Mann ist Krank

Verfasst: 21.08.2009 12:01
von heikonici
Hallo ich habe mal ne frage ich erhalte hartz 4 mein mann ist schon seit März krankgeschrieben er war vorher arbeiten nun bekomme ich weniger hartz 4 weil er kranken geld bekommt geht das denn er hat doch auch wenniger.wir haben auch noch 3kinder.und zur reha muß er jetzt auch noch müßen wir das sagen?

Verfasst: 21.08.2009 17:11
von DjTermi
Hallo,
Bekommt ihr Aufstockend ALG II ? Da dein Mann zu wenig verdient ?

Verfasst: 21.08.2009 18:41
von heikonici
DjTermi hat geschrieben:Hallo,
Bekommt ihr Aufstockend ALG II ? Da dein Mann zu wenig verdient ?
Hallo wir bekommen nicht Aufstockent. Die haben gesagt das die bereinigung bei Krankengeld nicht so ist wie bei Lohn.Stimmt das den uns fehlen dadurch ca.300euro pro Monat

Verfasst: 21.08.2009 22:02
von Melinde
Hallo heikonici

Die Einkommensberechnung ist bei Krankengeld anders geregelt als bei Erwerbseinkommen.
Es wird nur um die Pauschale von 30 € für private Versicherungen und die Beiträge für eine vorhandene KfZ-Haftpflichtversicherung bereinigt.
Die Freibeträge die Dein Mann während seiner Erwerbstätigkeit (inkl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) hatte gelten bei Krankengeldbezug nicht.

In den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II §§ 11(Einkommen) und 30 (Freibeträge bei Erwerbstätigkeit) kannst Du das genauer nachlesen.

Gruss

Verfasst: 22.08.2009 09:57
von heikonici
Melinde hat geschrieben:Hallo heikonici

Die Einkommensberechnung ist bei Krankengeld anders geregelt als bei Erwerbseinkommen.
Es wird nur um die Pauschale von 30 € für private Versicherungen und die Beiträge für eine vorhandene KfZ-Haftpflichtversicherung bereinigt.
Die Freibeträge die Dein Mann während seiner Erwerbstätigkeit (inkl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) hatte gelten bei Krankengeldbezug nicht.

In den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II §§ 11(Einkommen) und 30 (Freibeträge bei Erwerbstätigkeit) kannst Du das genauer nachlesen.

Gruss
Hallo danke für die auskunft aber wissen sie vielleicht auch wie es aussieht wenn er Überbrückungsgeld von der LVA bekommt wegen seiner REHA.

Verfasst: 22.08.2009 11:27
von DjTermi
Mit bewilligung der Reha wird das Formular für das Überbrückungsgeld mitgesendet. Oder welche Frage ist noch offen ?

Mehr dazu Hier § 57 SGB III

Verfasst: 22.08.2009 15:46
von heikonici
DjTermi hat geschrieben:Mit bewilligung der Reha wird das Formular für das Überbrückungsgeld mitgesendet. Oder welche Frage ist noch offen ?

Mehr dazu Hier § 57 SGB III
Hallo ich wollte nur gerne wissen ob das Überbrückungsgeld wie das Krankengeld behandelt wird.DANKE