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Krankmeldung bei Hartz4

Verfasst: 20.08.2009 16:38
von Stuttgart_1
Hallo an alle

eine wichtige Frage beschäftigt uns die letzte Zeit. Und zwar ist mein Mann krank geworden, jedoch nicht mal ein kleiner Schnupfen oder so sondern er wurde öfters operiert und hat nun wieder Schmerzen im Rücken. Meine Frage ist jetzt:

Kann mein Mann sich mit Hartz4 krankmelden bzw. wenn er dies kann wer zahlt dann?

Vielleicht ist die Antwort ja auch eine ganz einfache! Aber ist wichtig und bitte um eine schnelle Antwort, da er am Montag sein Termin beim Arzt hat.

Danke schonmal im Voraus!

MfG :D :D

Verfasst: 20.08.2009 18:42
von DjTermi
§ 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit oder ARGe eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen.
Wer dem Arbeitsmarkt allerdings länger als sechs Monate nicht zur Verfügung steht, erhält kein Arbeitslosengeld II mehr, sondern Leistungen nach dem SGB XII, also Sozialhilfe.

Verfasst: 20.08.2009 22:38
von Melinde
Hallo Stuttgart_1

Wenn Dein Mann wegen seines Rückenleidens einen GdB bekommen kann der mindestens 30% beträgt dann schaut das er das bekommt.
Dann kann er einen Gleichstellungsantrag auf Schwerbehinderung (mindestens 50% GdB) stellen und die Möglichkeiten nutzen die das SGB IX(Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) mit sich bringt.

Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann ebenfalls gestellt werden, auch wenn das dann nur befristet und als Teilerwerbsminderungsrente bewilligt wird.

Es ist ansonsten nämlich so, wenn sich anbahnt das Dein Mann länger als 6 Monate erwerbsunfähig sein wird, das er in´s SGB XII rutscht.
Wird derzeit besonders gerne praktiziert, Statistikschönung.

Das hätte allerlei Nachteile derer sich kaum jemand so wirklich bewusst ist…………bis das Kind in den Brunnen gefallen ist > Absturz ohne Rückfahrkarte .

Stichworte:
- Schonvermögen wesentlich geringer
- keine Beitragszahlungen in die Rentenversicherung
(man kann zwar freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen aber wer hat schon locker mal derzeit 79,60 € im Monat)

Bei Teilerwerbsminderungsrente, befristet oder auf Dauer, werden vom Rentenversicherungsträger Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt, sofern die sich nahtlos an eine sozialversicherungspflichtige Arbeit, Krankengeld-, Alg1- oder Alg2-Bezug anschließt.
(nachlesbar hier)

Folge: nach Ende des Anspruchs auf diese Rente, z.B. wenn man wieder als gesund und erwerbsfähig eingestuft wird, bestehen erstmal wieder Alg1 Ansprüche.

Lasst euch für alle Fälle beraten. (Versichertenälteste)

Gruss

Verfasst: 21.08.2009 14:14
von Stuttgart_1
vielen dank djtermi und meldine habt mir geholfen... werde mich womöglcih nochmal beraten lassen... danke :)